Kreditlexikon

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Tilgungsfreijahre


Durch einen Kreditvertrag ergibt sich für den Kreditnehmer in der Regel eine mehrjährige Zahlungsverpflichtung, die konstant und regelmäßig jeden Monat zu bedienen ist. Möglicherweise treten im Laufe der Tilgungsjahre weitere, nicht eingeplante Zahlungsverpflichtungen auf, die es dem Kreditnehmer erschweren sein Darlehen zu tilgen. Der Kreditnehmer kann mit dem Kreditgeber so genannte Tilgungsfreijahre vereinbaren, die ihm eine Zahlungspause ermöglichen. Üblicherweise werden die Tilgungsfreijahre direkt im Kreditvertrag vereinbart. Sie ermöglichen dem Kreditnehmer einen finanziellen Spielraum, falls es in der Zwischenzeit zu finanziellen Engpässen kommen sollte.

Die Tilgungsfreijahre betreffen allerdings nicht die Zinstilgungen und etwaige Kreditnebenkosten. Beide Kosten müssen auch während der Tilgungsfreijahre aufgebracht werden. Tilgungsfreijahre verlängern allerdings die Gesamtlaufzeit des Darlehens nach hinten, das bedeutet die Laufzeit des Darlehens verlängert sich um die in Anspruch genommenen Tilgungsfreijahre. Tilgungsfreijahre werden vorzugsweise für Baufinanzierungen oder andere größere Kredite vereinbart, die eine längere und recht große finanzielle Belastung für den Kreditnehmer darstellen. Tilgungsfreijahre erweisen sich in der Anfangsphase eines größeren Darlehens als sinnvoll, wenn der Kreditnehmer nur über eingeschränkte finanzielle Mittel verfügt. Allerdings muss genau kalkuliert werden, wie viele Tilgungsfreijahre in Anspruch genommen werden, denn die Laufzeit des Darlehens verlängert sich mit jedem Tilgungsfreijahr und damit steigt auch die Zinsbelastung. Das Darlehen wird also teurer.

In der Praxis werden Tilgungsfreijahre überwiegend für ein endfälliges Darlehen vereinbart. Das endfällige Darlehen kann im Zuge einer Immobilienfinanzierung als Ergänzung zum Annuitätendarlehen genutzt werden oder aber als vollständige Alternative zur Immobilienfinanzierung. Für ein endfälliges Darlehens tilgt der Kreditnehmer während der gesamten Laufzeit lediglich den Zinsanteil, nicht aber die Darlehenssumme. Diese wird am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt. In der Zwischenzeit muss der Kreditnehmer, also während der Tilgungsfreijahre, das Kapital in einer anderen Form ansparen.

Eine weitere Form der Tilgungsfreijahre findet man in speziellen Darlehen der KfW-Bank. Um den Kreditnehmer zu entlasten, häufig während der Gründungs- und Aufbauphase, bieten KfW-Darlehen Tilgungsfreijahre. So kann der Kreditnehmer seine finanziellen Mittel zunächst in den Aufbau des Unternehmens investieren und mit der Tilgung des Darlehens, meist 1-5 Jahre, später beginnen.



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