A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Durch einen Kreditvertrag ergibt sich für den Kreditnehmer in der Regel eine mehrjährige
Zahlungsverpflichtung, die konstant und regelmäßig jeden Monat zu bedienen ist. Möglicherweise
treten im Laufe der Tilgungsjahre weitere, nicht eingeplante Zahlungsverpflichtungen auf, die
es dem Kreditnehmer erschweren sein Darlehen zu tilgen. Der Kreditnehmer kann mit dem Kreditgeber
so genannte Tilgungsfreijahre vereinbaren, die ihm eine Zahlungspause ermöglichen. Üblicherweise
werden die Tilgungsfreijahre direkt im Kreditvertrag vereinbart. Sie ermöglichen dem Kreditnehmer
einen finanziellen Spielraum, falls es in der Zwischenzeit zu finanziellen Engpässen kommen sollte.
Die Tilgungsfreijahre betreffen allerdings nicht die Zinstilgungen und etwaige Kreditnebenkosten.
Beide Kosten müssen auch während der Tilgungsfreijahre aufgebracht werden. Tilgungsfreijahre
verlängern allerdings die Gesamtlaufzeit des Darlehens nach hinten, das bedeutet die Laufzeit des
Darlehens verlängert sich um die in Anspruch genommenen Tilgungsfreijahre. Tilgungsfreijahre werden
vorzugsweise für Baufinanzierungen oder andere größere Kredite vereinbart, die eine längere und recht
große finanzielle Belastung für den Kreditnehmer darstellen. Tilgungsfreijahre erweisen sich in der
Anfangsphase eines größeren Darlehens als sinnvoll, wenn der Kreditnehmer nur über eingeschränkte
finanzielle Mittel verfügt. Allerdings muss genau kalkuliert werden, wie viele Tilgungsfreijahre in
Anspruch genommen werden, denn die Laufzeit des Darlehens verlängert sich mit jedem Tilgungsfreijahr
und damit steigt auch die Zinsbelastung. Das Darlehen
wird also teurer.
In der Praxis werden Tilgungsfreijahre überwiegend für ein endfälliges Darlehen vereinbart. Das endfällige
Darlehen kann im Zuge einer Immobilienfinanzierung als Ergänzung zum Annuitätendarlehen
genutzt werden oder aber als vollständige Alternative zur Immobilienfinanzierung. Für ein endfälliges
Darlehens tilgt der Kreditnehmer während der gesamten Laufzeit lediglich den Zinsanteil, nicht aber
die Darlehenssumme. Diese wird am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt. In der Zwischenzeit
muss der Kreditnehmer, also während der Tilgungsfreijahre, das Kapital in einer anderen Form ansparen.
Eine weitere Form der Tilgungsfreijahre findet man in speziellen Darlehen der KfW-Bank. Um den Kreditnehmer
zu entlasten, häufig während der Gründungs- und Aufbauphase, bieten KfW-Darlehen Tilgungsfreijahre. So kann
der Kreditnehmer seine finanziellen Mittel zunächst in den Aufbau des Unternehmens investieren und mit der
Tilgung des Darlehens, meist 1-5 Jahre, später beginnen.
Vorherige Seite: Tilgungsaussetzung | Nächste Seite: Tilgungshypothek |