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Das Teileigentum stellt eine besondere Form des Sondereigentums dar und bezeichnet sich auf
Gebäude und Teile eines Gebäudes, die nicht als Wohnraum genutzt werden. Die gesetzliche
Definition des Teileigentums findet sich in § 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und
das Dauerwohnrecht (auch Wohnungseigentumsgesetz genannt; kurz WEG). Wichtig ist die Definition
des Teileigentums vor allem für Eigentumswohnungen und Teileigentum, dass von mehreren Personen
genutzt wird. Dazu zählen zum Beispiel Garagen, Verkaufsräume, Kellerräume oder Arztpraxen.
Teileigentum beim Mieter ist zum Beispiel das Treppenhaus. Hier müssen sich die Mieter entweder
untereinander einigen wie oft das Treppenhaus gereinigt wird oder der Vermieter legt einen
Reinigungsplan vor, der eingehalten werden muss. Das Teileigentum wird in der Eigentümergesellschaft
mit der so genannten Teilungserklärung in seiner Nutzung und Aufteilung unter den Eigentümern
aufgeteilt. In der Teilungserklärung wird festgehalten, welche Teile dem Eigentümer alleine gehören
und welche Teile der Eigentümergesellschaft gemeinsam gehören und welche Nutzungsarten erlaubt sind.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist der Blick in die Teilungserklärung unerlässlich, um schon
im Vorfeld genau abzuklären, welche Teile der Immobilie Gemeinschaftseigentum sind und welche
Teile für eigene Zwecke genutzt werden dürfen. Nicht immer herrscht Einigkeit zwischen der
Eigentümergesellschaft, die Teilungserklärung hat schon häufig für Streitigkeiten gesorgt, die nicht
selten auch bis Gericht gegangen sind. Dies trägt natürlich nicht zu einem harmonischen Miteinander
bei und kann die Freude über den Erwerb der Eigentumswohnung gründlich verderben.
Nicht nur Aufteilung sorgt für Streitigkeiten, auch ungeplante Modernisierungen sorgen für
Streitigkeiten. Hat die Mehrheit der Eigentümergesellschaft über Modernisierungsmaßnahmen
entschieden, muss man sich diesen zwangsläufig anpassen und die anteiligen Kosten übernehmen. Beim
Kauf einer Eigentumswohnung gilt der Grundsatz, "einer für alle, alle für einen" und dessen sollte
man sich bewusst sein. Eine Eigentumswohnung ist schneller gekauft als verkauft.
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