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Muss im Zuge einer Kreditaufnahme der Wert einer Immobilie geschätzt werden, weil diese
als Kreditsicherheit verwendet wird, geschieht dies durch einen Wertgutachter, der den
genauen Wert der Immobilie berechnet. Die Kosten für das Wertgutachten, auch als Taxe benannt,
werden als Taxkosten bezeichnet und leiten sich ab aus der Bezeichnung Taxe. Um den möglichst
genauen Wert der Immobilie oder des Grundstücks schätzen zu können, geschieht die Schätzung
nicht durch einen Bankmitarbeiter, sondern durch einen speziellen Wertgutachter.
Die Taxkosten werden dem Kreditnehmer entweder mit einem Pauschalbetrag berechnet oder aber
anhand der Darlehenssumme in Rechnung gestellt. Wird die Darlehenssumme als Grundlage für die
Taxkosten herangezogen, berechnen Kreditinstitute im Durchschnitt zwischen 0,2% bis 0,5% der
Darlehenssumme als Taxkosten.
Anhand des Immobilienwertes bemisst sich die Höhe der Darlehenssumme. Da die Immobilie als
Kreditsicherheit dient, muss der Wert sehr genau ermittelt werden. Wird die Höhe der Darlehenssumme
zu hoch angesetzt, kann sie später nicht aus der Verwertung der Immobilie gedeckt werden. Zur
Ermittlung des genauen Wertes zieht der Wertgutachter, auch als Taxator bezeichnet, verschiedene
Faktoren heran.
Unter anderem spielt die Lage der Immobilie eine wesentliche Rolle für den Wert der Immobilie, der
Zustand und eventuelle Einnahmen aus der Immobilie, der aktuelle Marktwert und möglicherweise
bereits vorhandene Grundbucheinträge. Sind bereits Immobilien auf dem Grundstück vorhanden, wird
auch deren Wert so genau wie möglich berechnet. Auch die zukünftige Entwicklung wird, wenn dies
möglich ist, mit einbezogen. Die Taxkosten müssen seitens des Kreditnehmers in die Kreditkosten
eingerechnet werden. Wird das Darlehen vergeben, zieht der Kreditgeber in der Regel die Taxkosten
von der Darlehenssumme ab. Diese verringert sich also um die Höhe der Taxkosten, diesen Umstand muss
der Kreditnehmer in jedem Fall im Vorfeld berücksichtigen, so dass später keine Lücke in der
Finanzierung entsteht.
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