Kreditlexikon

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Taxe


Kredite werden in der Regel mit einer Sicherheit belegt. Dies gilt nicht für Dispokredite und Ratenkredite bis etwa 5.000 Euro. Bei diesen Kreditformen reichen die Bonität des Kreditnehmers sowie ein regelmäßiges und festes Einkommen. Alle anderen Kredite müssen mit Sicherheiten belegt werden, die der Gläubiger im Falle eines Zahlungsausfalles verwerten kann. Sachgüter können genauso als Kreditsicherheit verwendet werden die Bürgschaften, Häuser und Grundstücke. Übliche Sachgüter als Kreditsicherheit sind Autos, Schmuck ab einem gewissen Wert oder Wertpapiere.

Nun muss aber zunächst der genaue Wert der Kreditsicherheit ermittelt werden, anhand dessen dann die Kreditsumme ausgezahlt werden kann. Festgestellt werden muss der Verkehrswert der Kreditsicherheit. Gerade bei Wertpapieren ist der Wert relativ einfach festzustellen, aber bei Immobilien und Grundstücken bedarf es eines größeren Aufwandes, um den Verkehrswert zu ermitteln. Bei Immobilien und Grundstücken bedarf es einer ausführlichen Wertermittlung, da neben dem aktuellen Wert weitere Faktoren in die Berechnung einfließen.

Meist wird zur Wertermittlung ein Gutachter beauftragt, der ein spezielles Wertgutachten erstellt, das auch Taxe genannt wird. Der bestellte Wertgutachter wird als Taxator benannt. Für die Erstellung der Taxe werden Faktoren einbezogen wie die Lage und die Größe des Grundstücks, aber auch die Form und die Beschaffenheit des Grundstücks. Wichtig sind aber auch der Zustand eventuell vorhandener Gebäude, existierende Miet- und Pachtverträge und die aktuellen Marktverhältnisse.

Liegen auf dem Grundstück möglicherweise bereits Einträge im Grundbuch, werden diese bei der Wertermittlung in Abzug gebracht. Das bedeutet, der Wert verringert sich um den jeweiligen Grundbucheintrag und somit auch der Darlehensbetrag. Kredite, für eine Taxe benötigt wird, werden auch als Taxe Kredit bezeichnet.



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