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Studenten befinden sich finanziell häufig in einer besonderen Situation. Gerne möchte man
ausziehen oder muss dies sogar, weil der Studienplatz in einer anderen Stadt liegt. Auch die erste
Einrichtung muss angeschafft werden, möglicherweise wird auch ein Auto benötigt. Nun verfügt der
Student aber über kein eigenes Einkommen oder er bezieht nur ein kleines Einkommen aus einem Nebenjob.
Sind die Eltern finanziell nicht in der Lage das Kind zu unterstützen, bleibt oftmals nur die Wahl
eines Studentenkredites. Nicht selten müssen auch die Studiengebühren zum Teil über einen Studentenkredit
finanziert werden. Was macht den Unterschied aus zwischen einem Studentenkredit und einem
normalen Ratenkredit?
Mittlerweile haben zahlreiche Kreditanbieter den Studentenkredit
aufgenommen. Zu unterscheiden sind dabei staatliche Studienkredite und Studentenkredite, die von
Kreditbanken vergeben werden. Der staatliche Studentenkredit ist zum Beispiel über die KfW-Bank
erhältlich, im Übrigen der größte Anbieter für staatliche Studentenkredite. Der KfW-Bank Studentenkredit
zeichnet sich durch einen besonderen günstigen Kreditzins und flexible Rückzahlungsmöglichkeiten aus.
Der Student benötigt keine Sicherheiten für den KfW-Studentenkredit, er wird einkommensunabhängig und
unabhängig von den Eltern gewährt. Außerdem ist eine außerplanmäßige Tilgung möglich, so dass der
Kreditnehmer die Rückzahlung sehr flexibel vornehmen kann und seinen Tilgungsplan je nach Einkommen
auch verkürzen kann.
Aber auch Studentenkredite anderer Banken zeichnen sich durch flexible Modalitäten aus. Häufig kann
der Kreditnehmer eine Rückzahlung nach Beendigung seiner Studienzeit vereinbaren, so dass die Tilgung
beginnt, wenn der Student in das Arbeitsleben eintritt. Viele Banken vergeben den Studentenkredit
unbesichert, so dass keine zusätzlichen Sicherheiten benötigt werden. Das Alter der Zielgruppe liegt
in der Regel zwischen 18 und 26 Jahre, einige Anbieter bieten auch höhere Altersgrenzen an. Der
Studentenkredit kann auch mit dem Bezug von BaföG kombiniert werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass
nach Beendigung der Studienzeit sowohl BaföG Leistungen als auch der Studentenkredit getilgt werden
müssen und damit eine doppelte Belastung entsteht.
Der Studentenkredit wird nur für ein Vollzeit-Studium an einer Universität gewährt. Fernlehrgänge
und Teilzeit-Studienplätze oder Ausbildungen an Fachberufsschulen werden meistens nicht unterstützt.
Unter Umständen kann sich eine Nachfrage beim Kreditanbieter aber lohnen.
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