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Die stille Gesellschaft stellt eine bestimmte Art einer Gesellschaftsform dar. Der stille
Gesellschafter stellt dem Unternehmen Kapital zur Verfügung, tritt jedoch nicht nach außen in
Erscheinung. Damit stellt er eine so genannte Innengesellschaft dar, die zwar Kapital für
Investitionen einbringt, im Gegenzug aber kein Mitspracherecht erhält. Die Beteiligung am
Unternehmen wird nicht bekannt gegeben. Die stille Gesellschaft eignet sich für Unternehmen,
die Kapital benötigen, die aber nicht mit einer Einmischung in die Unternehmensgeschäft
verknüpfen will.
Der stille Gesellschafter erhofft sich im Gegenzug einen Gewinn. Dies kann natürlich nur erreicht
werden, wenn das Kapital in ein solides Unternehmen investiert wird. Der stille Gesellschafter
wird prozentual am Gewinn beteiligt, aber an den Verlusten nur bis zur Höhe seiner Einlage. Das
Risiko für den stillen Gesellschafter ist relativ gering. Entwickelt sich das Unternehmen nicht
wie erhofft positiv und erwirtschaftet Gewinne, kann die stille Gesellschaft bis zur Höhe ihrer
Kapitaleinlage am Verlust beteiligt werden. Allerdings ist die Verlustbeteiligung nur bis zur
Höhe der Einlage begrenzt, schlimmstenfalls wäre also das Kapital verloren. Die stille Gesellschaftet
haftet aber nicht mit ihrem Privatvermögen und kann auch nicht mit anderen Mitteln haftbar gemacht
werden. Damit kann die stille Gesellschaft direkt genau einkalkulieren wie hoch der mögliche
Verlust ausfallen würde.
Die Verlustbeteiligung kann auch vertraglich ausgeschlossen werden, so dass die stille Gesellschaft
ausschließlich am Gewinn beteiligt wird. Damit es sich nicht um ein Darlehen handelt, dann würde
wiederum eine andere Rechtsgrundlage eintreten, wird das Kapital nicht verzinst. Würde das Unternehmen
in einem Jahr keinen Gewinn erwirtschaften können, wirft die Einlage keinen Gewinn ab, das Unternehmen
muss aber für die Kapitaleinlage keine Zinsen bezahlen. Für Unternehmen, die ihr Kapital über eine
stille Gesellschaft aufstocken, ist diese Gesellschaftsform eine unkomplizierte und wenig formelle
Möglichkeit Kapital zu erhalten.
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