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Die steuerliche Förderung kann im Kreditwesen zum Beispiel im Bereich Hausbau über
Wohn-Riester (Eigenheimrentengesetz) in Anspruch genommen werden. Der Staat fördert den
Bau eines Eigenheimes, den Bau einer Immobilie oder den Erwerb eines lebenslangen Wohnrechtes.
Die steuerliche Förderung fällt umso höher aus, wenn der Bauherr möglichst früh beginnt
zu investieren.
Wohn-Riester, oder das Eigenheimrentengesetz, bieten verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten
zur steuerlichen Förderung. So kann der Bauherr sein Darlehen zum Bau eines Eigenheims über
Wohn-Riester steuerlich fördern lassen, oder auch das angesparte Kapital anderweitig investieren.
Hier muss man jedoch aufpassen, denn unter Umständen kann die steuerliche Förderung verloren
gehen, wenn das Wohn-Riester Kapital anderweitig eingesetzt wird.
Andere steuerliche Förderungen für Immobilien hängen in Deutschland von der Nutzung der
Immobilie ab. So können steuerliche Förderungen in Anspruch genommen werden, wenn die
Immobilie vermietet wird. Zinsen und Gebühren des Darlehens können anteilig als Werbungskosten
steuerlich abgeschrieben werden. Dies gilt jedoch nicht für selbst bewohnte Immobilien.
Steuerliche Förderung gewährt der Staat außerdem bei Denkmalschutz Immobilien. Auch hier
müssen zahlreiche gesetzliche Regelungen zur Nutzung und Sanierung beachtet werden, um in den
Genuss der steuerlichen Förderung zu kommen. Weitere steuerliche Förderung werden unter
anderem über spezielle KfW-Darlehen gewährt. In diesem Fall erhält der Darlehensnehmer zinsgünstige
Darlehen, die aber immer an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden sind, zum Beispiel
für energiearme Neubauten.
Lässt der Immobilienbesitzer eine selbst genutzte Immobilie renovieren oder sanieren, besteht die
Möglichkeit einen Teil der Handwerkerkosten über die steuerliche Förderung zu reduzieren. Dies
gilt allerdings nur, wenn der Immobilienbesitzer nicht schon ein zinsvergünstigtes Darlehen in
Anspruch genommen hat. Damit will der Staat eine doppelte steuerliche Förderung ausschließen.
Selbstverständlich sind damit nur ein sehr kleiner Teil der möglichen steuerlichen
Förderungen aufgeführt.
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