Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Sonderzahlung


Als Sonderzahlung werden im Kreditwesen Tilgungen bezeichnet, die über die im Kreditvertrag vereinbarten Ratenzahlungen hinausgehen. Die Sonderzahlung darf dabei nur einen geringen Teil der Kreditsumme ausmachen, sonst spricht man von einer vorzeitigen Ablösung des Kredites, die in der Regel seitens des Kreditgebers mit einer Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Ist die Sonderzahlung Teil des Kreditvertrages, entstehen dem Kreditnehmer meist keine zusätzlichen Kosten. Einige Kreditbanken berechnen aber auch eine Gebühr für die Zahlung einer Sonderzahlung, auch wenn diese Vereinbarung im Kreditvertrag getroffen wurde.

Für den Gläubiger ergibt sich aus der Sonderzahlung sowohl ein Vorteil als auch ein Nachteil. Bedingt durch die Sonderzahlung erhält der Gläubiger seine Kreditsumme schneller zurück. Aber mit der vorzeitigen Sonderzahlung entsteht auch ein Zinsverlust für den Kreditgeber. Aus diesem Grund wird die Sonderzahlung meist auf eine einmal jährliche Sonderzahlung beschränkt, die in der Regel etwa 1% der Kreditsumme beträgt. Für eine Baufinanzierung lohnt es sich für den Kreditnehmer in der Regel eine Sonderzahlung im Kreditvertrag zu vereinbaren. Da die Baufinanzierung über einen langen Zeitraum abgeschlossen wird, kann der Kreditnehmer sie mit Sonderzahlungen verkürzen und so Zinsen sparen. Wird eine Finanzierung in einer Phase des hohen Zinses abgeschlossen, lohnt sich auch hier die Vereinbarung einer Sonderzahlung, um Zinskosten zu sparen in dem man die Laufzeit des Kredites verkürzt. Der Kreditgeber muss der Sonderzahlung nicht zwingend zustimmen, tut er dies nicht, hat der Kreditnehmer immer noch die Wahl sich einen anderen Kreditanbieter zu suchen.

Für den Kreditnehmer empfiehlt es sich in jedem Fall die Sonderzahlung vorher genau auszurechnen, bevor ihm ein finanzieller Nachteil entsteht. Die Sonderzahlung lohnt sich nicht jedem Fall und bevor der Kreditnehmer einen finanziellen Verlust erleidet, sollte er stattdessen auf die Sonderzahlung verzichten.



Vorherige Seite: Sondertilgungsrecht Nächste Seite: Steuerliche Förderung


zurück zur Übersicht