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Gerade im Bereich Baufinanzierung hat der Darlehensnehmer häufig die Wahl zwischen dem
Sondertilgungsrecht oder der kompletten vorzeitigen Tilgung des Kredites. Lässt sich der
Darlehensnehmer im Kreditvertrag das Sondertilgungsrecht einräumen, entfällt für ihn die
Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Grundsätzlich gilt, je früher der Kreditvertrag vor
Ablauf der Kreditlaufzeit gekündigt wird, umso höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung
aus. Der Kreditgeber lässt sich einen Teil des Zinsausfalles entschädigen, der bei vorzeitiger
Tilgung des Kredites entsteht. Diese Kosten kann der Darlehensnehmer minimieren, in dem er das
Sondertilgungsrecht in seinem Kreditvertrag festhält. Einige Banken lassen sich das Sondertilgungsrecht
mit einem höheren Zinsaufschlag bezahlen, der Darlehensnehmer sollte also genau prüfen, ob sich
die Sondertilgung tatsächlich finanziell lohnt.
Bei einem Dispokredit hat der Kreditnehmer automatisch das Sondertilgungsrecht. Dies ergibt sich
auch der Kreditform selbst. Die Rückzahlung des Dispokredites ist offen, das bedeutet für den
Kreditnehmer er kann seinen Dispokredit ganz nach seinen Wünschen tilgen. Dies kann in monatlichen
Raten geschehen oder in einer Tilgung. Auch der zeitliche Rahmen der Tilgung bleibt dem Kreditnehmer offen.
Für Ratenkredite, auch gerne als Konsumentenkredite bezeichnet, erhält der Kreditnehmer ein
Sondertilgungsrecht, das im Kreditvertrag festgehalten ist. Das Sondertilgungsrecht wird dem
Kreditnehmer meist erst nach einer bestimmten Zeit eingeräumt. Diese zeitlichen Fristen variieren
zwischen den Kreditanbietern und liegen in der Regel zwischen 3-6 Monaten nach Beginn der
Kreditlaufzeit. Die Höhe der Sondertilgung ist aber begrenzt und wird meistens auf 1% der
Darlehenssumme jährlich festgelegt.
Ist das Sondertilgungsrecht nicht im Kreditvertrag festgehalten, empfiehlt es sich darauf zu
verzichten, da Banken in der Regel eine entsprechende Gebühr in Rechnung stellen und sich das
Sondertilgungsrecht dann nicht mehr lohnt.
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