Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Sondertilgungsrecht


Gerade im Bereich Baufinanzierung hat der Darlehensnehmer häufig die Wahl zwischen dem Sondertilgungsrecht oder der kompletten vorzeitigen Tilgung des Kredites. Lässt sich der Darlehensnehmer im Kreditvertrag das Sondertilgungsrecht einräumen, entfällt für ihn die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Grundsätzlich gilt, je früher der Kreditvertrag vor Ablauf der Kreditlaufzeit gekündigt wird, umso höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus. Der Kreditgeber lässt sich einen Teil des Zinsausfalles entschädigen, der bei vorzeitiger Tilgung des Kredites entsteht. Diese Kosten kann der Darlehensnehmer minimieren, in dem er das Sondertilgungsrecht in seinem Kreditvertrag festhält. Einige Banken lassen sich das Sondertilgungsrecht mit einem höheren Zinsaufschlag bezahlen, der Darlehensnehmer sollte also genau prüfen, ob sich die Sondertilgung tatsächlich finanziell lohnt.

Bei einem Dispokredit hat der Kreditnehmer automatisch das Sondertilgungsrecht. Dies ergibt sich auch der Kreditform selbst. Die Rückzahlung des Dispokredites ist offen, das bedeutet für den Kreditnehmer er kann seinen Dispokredit ganz nach seinen Wünschen tilgen. Dies kann in monatlichen Raten geschehen oder in einer Tilgung. Auch der zeitliche Rahmen der Tilgung bleibt dem Kreditnehmer offen.

Für Ratenkredite, auch gerne als Konsumentenkredite bezeichnet, erhält der Kreditnehmer ein Sondertilgungsrecht, das im Kreditvertrag festgehalten ist. Das Sondertilgungsrecht wird dem Kreditnehmer meist erst nach einer bestimmten Zeit eingeräumt. Diese zeitlichen Fristen variieren zwischen den Kreditanbietern und liegen in der Regel zwischen 3-6 Monaten nach Beginn der Kreditlaufzeit. Die Höhe der Sondertilgung ist aber begrenzt und wird meistens auf 1% der Darlehenssumme jährlich festgelegt.

Ist das Sondertilgungsrecht nicht im Kreditvertrag festgehalten, empfiehlt es sich darauf zu verzichten, da Banken in der Regel eine entsprechende Gebühr in Rechnung stellen und sich das Sondertilgungsrecht dann nicht mehr lohnt.



Vorherige Seite: Sondertilgung Nächste Seite: Sonderzahlung


zurück zur Übersicht