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Sonderausgaben


Sonderausgaben sind Ausgaben, die im Einkommenssteuergesetz weder als Betriebsausgabe noch als Werbungskosten erfasst werden können. Sofern die Sonderausgaben den Sonderausgaben- Pauschbetrag übersteigen, werden sie vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Ab dem Jahr 2010 sind neue Regelungen in Kraft getreten, nach denen Sonderausgaben wie folgt zu unterscheiden sind: allgemeine Sonderausgaben, Sonderausgaben für die Altersvorsorge, andere Vorsorgeaufwendungen, Riester-Rente und sonstige Sonderausgaben.

Liegt kein Nachweis über die genannten Sonderausgaben vor, wird ein Pauschalbetrag für Alleinstehende in Höhe von 36,- Euro und für eine Zusammenveranlagung 72,- Euro angerechnet. Die Höhe der jeweilig nachgewiesenen Sonderausgaben ist im EStG festgelegt. So dürfen unter allgemeinen Sonderausgaben Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten nur bis zu einer Höhe von höchstens 13.805 Euro geltend gemacht werden.

Weiterhin zählen zu den allgemeinen Sonderausgaben die Kirchensteuer, Renten oder andere dauernde Lasten, zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung, Aufwendungen für die Berufsausbildung, 30% des Schulgeldes und Spenden. Aufwendungen für den Steuerberater sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig.

Für die Sonderausgaben der Altersvorsorgeaufwendungen können die Riester-Rente, private Rentenversicherungen und die betriebliche Altersvorsorge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Zu den sonstigen Sonderausgaben zählen unter anderem Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikoversicherung (zahlt im Falle des Todes des Versicherungsnehmers), Lebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen.

Zu den sonstigen Sonderausgaben zählen unter anderem Aufwendungen für die Wiederherstellung oder Sanierung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmalen und Gebäuden in einem Sanierungsgebiet.

Maßgeblich für die Geltendmachung der Sonderausgaben in der Steuererklärung ist der Zahlungsfluss im jeweiligen Kalenderjahr. Grundsätzlich sind Sonderausgaben Ausgaben, die für die private Lebensführung aufgewendet werden und steuerlich begünstigt sind. Im Einkommensteuergesetz finden man unter den §§ 10 ff. EStG eine abschließende Aufzählung der Sonderausgaben.

Dieser Artikel gibt die Sonderausgaben nicht vollständig wieder. Die komplette Aufstellung inklusive aller angegebenen Grenzen ist im EStG nachzulesen.



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