Kreditlexikon

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Sicherheiten


Der Begriff Sicherheiten wird im Zusammenhang mit Kreditgeschäften auch als Kreditsicherheiten bezeichnet. Von der Kreditsicherheit spricht man, wenn der Kreditgeber das Risiko eines Zahlungsausfalles mit einer Sicherheit minimieren will. Er will also seine Kreditsumme nicht unbesichert zur Verfügung stellen. Eine sehr häufig angewandte Sicherheit ist der Eigentumsvorbehalt. Mit dem Eigentumsvorbehalt bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Lieferanten bis die Ware endgültig bezahlt ist. Diese Regelung der Sicherheiten wird vor allem im Versandhausgeschäft angewandt, wenn der Kunde einen gewissen Zeitraum bis zur Bezahlung des Artikels eingeräumt bekommt.

Deutschen Kreditinstituten ist die Forderung von Sicherheiten nach eigenem Ermessen erlaubt, eine gesetzliche Pflicht zur Besicherung eines Kreditgeschäftes gibt es nicht. Übliche Sicherheiten in Deutschland sind die Hypothek, das Pfandrecht und die Bürgschaft. Sicherheiten werden unterschieden in Sachsicherheiten und Personensicherheiten. Bankenübliche Sicherheiten weisen typischerweise folgende Merkmale auf: geringe Wertschwankungen, schnelle Liquidisierbarkeit, Insolvenzfestigkeit und die Sicherheit darf keine Korrelation mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers aufweisen.

Für den Dispositionskredit und einen kleineren Ratenkredit reicht als Sicherheit in der Regel das Einkommen des Schuldners, zusätzliche Sicherheiten werden bei ausreichender Bonität meistens nicht gefordert. Dient das Einkommen des Schuldners als Kreditsicherheit, räumt der Schuldner dem Gläubiger das Recht zur Lohn- oder Einkommenspfändung ein. Der Gläubiger kann im Falle des Zahlungsausfalles das Einkommen des Schuldners bis zur Pfändungsgrenze pfänden und so die Restschuld tilgen. Weitere mögliche Zessionen (Forderungsabtretungen) sind kapitalbildende Lebensversicherungen als Sicherheit für den Kredit, Risikolebensversicherungen im Falle des Todes des Kreditnehmers, Feuerversicherung bei Finanzierungen für Immobilien und die Kaskoversicherung zur Finanzierung von Autos.

Eine typische Sicherheit in der Immobilienfinanzierung ist die Hypothek und die Grundschuld. Während die Hypothek automatisch erlischt sobald die Kreditsumme getilgt ist, bleibt die Grundschuld bestehen und kann später erneut als Kreditsicherheit verwendet werden. Die Grundschuld hat die Hypothek in Deutschland nahezu verdrängt. Mit der Grundschuld erhält der Gläubiger das Recht auf die Veräußerung des Grundstückes sofern der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.



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