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Der Begriff Sicherheiten wird im Zusammenhang mit Kreditgeschäften auch als Kreditsicherheiten
bezeichnet. Von der Kreditsicherheit spricht man, wenn der Kreditgeber das Risiko eines Zahlungsausfalles
mit einer Sicherheit minimieren will. Er will also seine Kreditsumme nicht unbesichert zur Verfügung
stellen. Eine sehr häufig angewandte Sicherheit ist der Eigentumsvorbehalt. Mit dem Eigentumsvorbehalt
bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Lieferanten bis die Ware endgültig bezahlt ist. Diese Regelung
der Sicherheiten wird vor allem im Versandhausgeschäft angewandt, wenn der Kunde einen gewissen
Zeitraum bis zur Bezahlung des Artikels eingeräumt bekommt.
Deutschen Kreditinstituten ist die Forderung von Sicherheiten nach eigenem Ermessen erlaubt, eine
gesetzliche Pflicht zur Besicherung eines Kreditgeschäftes gibt es nicht. Übliche Sicherheiten in
Deutschland sind die Hypothek, das Pfandrecht und die Bürgschaft. Sicherheiten werden unterschieden
in Sachsicherheiten und Personensicherheiten. Bankenübliche Sicherheiten weisen typischerweise
folgende Merkmale auf: geringe Wertschwankungen, schnelle Liquidisierbarkeit, Insolvenzfestigkeit
und die Sicherheit darf keine Korrelation mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers aufweisen.
Für den Dispositionskredit und einen kleineren Ratenkredit reicht als Sicherheit in der Regel das
Einkommen des Schuldners, zusätzliche Sicherheiten werden bei ausreichender Bonität meistens nicht
gefordert. Dient das Einkommen des Schuldners als Kreditsicherheit, räumt der Schuldner dem
Gläubiger das Recht zur Lohn- oder Einkommenspfändung ein. Der Gläubiger kann im Falle des
Zahlungsausfalles das Einkommen des Schuldners bis zur Pfändungsgrenze pfänden und so die Restschuld
tilgen. Weitere mögliche Zessionen (Forderungsabtretungen) sind kapitalbildende Lebensversicherungen
als Sicherheit für den Kredit, Risikolebensversicherungen im Falle des Todes des Kreditnehmers,
Feuerversicherung bei Finanzierungen für Immobilien und die Kaskoversicherung zur Finanzierung
von Autos.
Eine typische Sicherheit in der Immobilienfinanzierung ist die Hypothek und die Grundschuld. Während
die Hypothek automatisch erlischt sobald die Kreditsumme getilgt ist, bleibt die Grundschuld bestehen
und kann später erneut als Kreditsicherheit verwendet werden. Die Grundschuld hat die Hypothek in
Deutschland nahezu verdrängt. Mit der Grundschuld erhält der Gläubiger das Recht auf die Veräußerung
des Grundstückes sofern der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
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