Kreditlexikon

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Schweizer Kredit


Die Bezeichnung Schweizer Kredit taucht häufig dann auf, wenn man einen Kredit ohne Schufa sucht. Da es in Deutschland untersagt ist einen Kredit ohne Schufa Auskunft zu gewähren, wird es hierzulande für Kreditnehmer mit schlechter Bonität unmöglich sein einen Kredit zu erhalten. Der Schweizer Kredit wird in Deutschland über Partner abgewickelt, die Kreditsumme selbst erhält der Kreditnehmer dann von einer Schweizer Bank.

In der Regel beschränkt sich die Kreditsumme für einen Schweizer Kredit auf maximal 5.000 Euro, je nach Anbieter können es auch nur maximal 3.500 Euro sein. Auf eine Bonitätsprüfung verzichtet aber auch der Schweizer Kredit nicht vollständig. Der Kreditnehmer muss auch hier mindestens 18 Jahre alt sein, einen festen Wohnsitz nachweisen können und je nach Anbieter auch über ein festes Einkommen verfügen. Wird die Voraussetzung des festen Einkommens nicht erfüllt, wird mindestens ein Bürge gefordert oder andere Kreditsicherheiten. Die genauen Details für einen Schweizer Kredit variieren aber zwischen den unterschiedlichen Anbietern für Schweizer Kredite.

Meistens wird der Schweizer Kredit als Sofortkredit angeboten. Die Beantragung kann der Kreditnehmer ganz einfach online vornehmen und erhält ein paar Minuten den Vorentscheid zu seinem Kreditantrag für den Schweizer Kredit. Wird die Kreditanfrage genehmigt, müssen im nächsten Schritt die schriftlichen Unterlagen ausgefüllt, erforderliche Unterlagen beigelegt und der Kreditantrag auf dem postalischen Wege wieder an den Anbieter zurück gesendet werden. Nach der endgültigen Genehmigung der gewünschten Kreditsumme erfolgt dann die Auszahlung auf das angegebene Girokonto.

Ein Verwendungszweck muss meist nicht angegeben werden. Mit einem Schweizer Kredit kann der Dispokredit ausgeglichen werden, Möbel angeschafft oder Dinge bezahlt werden. Möglich sind auch die Finanzierung eines Urlaubes, des Führerscheins und viele andere Konsumgüter. Der Schweizer Kredit wird gerne als Kredit für Arbeitslose beworben. Doch diese Aussage ist definitiv falsch, denn eine feste Voraussetzung für die Bewilligung des Schweizer Kredites ist ein fester Arbeitsplatz, der mindestens über 1 Jahr bestehen muss. Eine weitere Voraussetzung für die Bewilligung des Schweizer Kredites ist, dass der Kreditnehmer einwilligen muss, dass sein Einkommen gepfändet werden kann, falls es zu Zahlungsstörungen kommen sollte.


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