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Schutzbrief


Der Schutzbrief ist eine Leistung, die aus dem Kfz-Versicherungsbereich oder eines Automobilclubs stammt. Die Leistungen des Schutzbriefes sind unterschiedlich, als Basisleistungen werden Hilfen im Bereich Autopannen, Unfall oder Diebstahl definiert. Im Wesentlichen unterscheiden sich in Deutschland die Leistungen des Schutzbriefes nicht, variieren aber im Detail sehr. Bevor der Kfz-Halter einen Schutzbrief abschließt, sollte er sich im Detail mit den Leistungen der einzelnen Anbieter auseinandersetzen.

Der ADAC ist in Deutschland der älteste Anbieter für Schutzbriefe. Mittlerweile bieten einige Automobil- und Verkehrsclubs den Schutzbrief für Autofahrer an. Außerdem wird der Schutzbrief alternativ von einigen Kfz-Versicherungen angeboten, die den Schutzbrief als optionale Leistung zuzüglich der Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten.

Die grundliegenden Leistungen des Schutzbriefes sind: Die Pannenhilfe direkt am Pannen- oder Unfallort. Hier wird das Auto, wenn möglich, direkt wieder in Fahrbereitschaft versetzt. Der Transport des Wagens in die nächste Werkstatt (Abschleppen). Meist unbegrenzt versichert ist die Bergung des Wagens, dies bedeutet, der Wagen wird wieder zurück auf die Fahrbahn geschafft. Ermöglichung der Weiterfahrt für die Insassen des Fahrzeuges, meist Mietwagen, Bahn oder Flug. Der Rücktransport des verunfallten Wagens aus dem Ausland in den Heimatort. Beschaffung benötigter Ersatzteile, wenn dies möglich ist. Bereitstellung eines Ersatzfahrers, wenn der ursprüngliche Fahrer durch eine Krankheit oder einen Unfall fahruntüchtig ist. Übernahme der Standkosten für den Wagen bis dieser wieder fahrtüchtig ist. Übernahme der Übernachtungskosten (Hotelkosten) für alle berechtigten Insassen des Fahrzeuges bis zum Zeitpunkt der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges. Sonstige Leistungen, die individuell und nach persönlichen Ansprüchen im Schutzbrief vereinbart werden.

Grundlegende Ausschlüsse des Schutzbriefes: Übernahme der Kosten für einen Mietwagen, wenn sich das Fahrzeug nicht weiter als 50km vom Wohnort befindet. Zugefrorene Schlösser oder Kosten für im Fahrzeug vergessene Schlüssel werden nicht übernommen. Übernachtungskosten werden nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Geltungsbereich des Schutzbriefes nur für das Fahrzeug, für das auch die Haftpflichtversicherung gilt, wenn der Schutzbrief in Kombination mit einer Haftpflichtversicherung beim gleichen Versicherer abgeschlossen wird.



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