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Der Schutzbrief ist eine Leistung, die aus dem Kfz-Versicherungsbereich oder eines
Automobilclubs stammt. Die Leistungen des Schutzbriefes sind unterschiedlich, als Basisleistungen
werden Hilfen im Bereich Autopannen, Unfall oder Diebstahl definiert. Im Wesentlichen unterscheiden
sich in Deutschland die Leistungen des Schutzbriefes nicht, variieren aber im Detail sehr. Bevor
der Kfz-Halter einen Schutzbrief abschließt, sollte er sich im Detail mit den Leistungen der
einzelnen Anbieter auseinandersetzen.
Der ADAC ist in Deutschland der älteste Anbieter für Schutzbriefe. Mittlerweile bieten einige
Automobil- und Verkehrsclubs den Schutzbrief für Autofahrer an. Außerdem wird der Schutzbrief
alternativ von einigen Kfz-Versicherungen angeboten, die den Schutzbrief als optionale Leistung
zuzüglich der Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten.
Die grundliegenden Leistungen des Schutzbriefes sind: Die Pannenhilfe direkt am Pannen- oder
Unfallort. Hier wird das Auto, wenn möglich, direkt wieder in Fahrbereitschaft versetzt. Der
Transport des Wagens in die nächste Werkstatt (Abschleppen). Meist unbegrenzt versichert ist die
Bergung des Wagens, dies bedeutet, der Wagen wird wieder zurück auf die Fahrbahn geschafft. Ermöglichung
der Weiterfahrt für die Insassen des Fahrzeuges, meist Mietwagen, Bahn oder Flug. Der Rücktransport
des verunfallten Wagens aus dem Ausland in den Heimatort. Beschaffung benötigter Ersatzteile, wenn
dies möglich ist. Bereitstellung eines Ersatzfahrers, wenn der ursprüngliche Fahrer durch eine
Krankheit oder einen Unfall fahruntüchtig ist. Übernahme der Standkosten für den Wagen bis dieser
wieder fahrtüchtig ist. Übernahme der Übernachtungskosten (Hotelkosten) für alle berechtigten Insassen
des Fahrzeuges bis zum Zeitpunkt der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges. Sonstige Leistungen, die individuell
und nach persönlichen Ansprüchen im Schutzbrief vereinbart werden.
Grundlegende Ausschlüsse des Schutzbriefes: Übernahme der Kosten für einen Mietwagen, wenn sich das
Fahrzeug nicht weiter als 50km vom Wohnort befindet. Zugefrorene Schlösser oder Kosten für im Fahrzeug
vergessene Schlüssel werden nicht übernommen. Übernachtungskosten werden nur bis zu einer bestimmten
Höhe übernommen. Geltungsbereich des Schutzbriefes nur für das Fahrzeug, für das auch die
Haftpflichtversicherung gilt, wenn der Schutzbrief in Kombination mit einer Haftpflichtversicherung
beim gleichen Versicherer abgeschlossen wird.
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