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Die Hauptaufgabe der Schufa, SCHUFA Holding AG, ist es ihre Mitglieder vor kreditbedingten
Zahlungsausfällen zu schützen. Der Sitz der Schufa befindet sich in Wiesbaden und mittlerweile
sind die Daten von rund ¾ aller Deutschen in der Schufa erfasst. Gegründet wurde die Schufa 1927.
Als in den 1970er Jahren auf die elektronische Datenverarbeitung umgestellt wurde, fiel die Schufa
1977 unter das Bundesdatenschutzgesetz. Für die Übermittlung der Kundendaten an die Schufa muss
der Verbraucher seine Einverständniserklärung abgeben. Allerdings wird heute kein Kreditgeschäft
mehr abgewickelt, wenn der Verbraucher sein Einverständnis zur Übermittlung der Daten nicht abgibt.
Einen Teil der Daten ermittelt die Schufa nicht selbst, diese werden von Telekommunikationsunternehmen,
Banken und Versandhäusern an die Schufa übermittelt. Die Daten, die von der Schufa gespeichert
werden, sind nicht unerheblich. Gespeichert werden die vollständigen personenbezogenen Daten wie
Name und Anschrift, Alter und Geburtsname inklusive Geburtsort, sowie frühere Anschriften. Außerdem
werden alle Daten für Kreditgeschäfte gespeichert. Art und Gegenstand des Kreditgeschäftes, Daten
der Telekommunikationsunternehmen, Daten von Versandhäusern sofern hier auf Raten gekauft wurde
und Kreditkartendaten.
Weist der Verbraucher ein abweichendes Zahlungsverhalten auf, werden auch diese Merkmale gespeichert.
Anhand dieser Daten können potenzielle Kreditgeber die Bonität (Zahlungszuverlässigkeit) des
Kreditnehmers einschätzen. Ist es zu Unregelmäßigkeiten gekommen, nicht bezahlte Telefonrechnungen,
nicht bezahlte Versandhausrechnungen oder nicht getilgte Kreditforderungen, werden künftige
Kreditanfragen negativ beantwortet. Werden offene Forderungen beglichen, bleiben die negativen
Daten des Verbrauchers weitere drei Jahre gespeichert. Erst am Ende dieser drei Jahre werden die
negativen Merkmale gelöscht und der Verbraucher verfügt wieder über eine positive Bonität, er ist
also wieder kreditwürdig.
Wie im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehen, kann jeder Bürger einmal im Jahr eine kostenlose
Schufa-Auskunft anfordern und einsehen, welche Daten und Angaben gespeichert wurden. Werden Daten
fehlerhaft und unrichtig gespeichert, hat der Verbraucher ein Recht auf Korrektur, sofern er die
Richtigkeit beweisen kann. Umstritten ist der so genannte Scoring-Wert, den die Schufa ihren
Vertragspartnern anbietet. Anhand des Scoring-Wertes wird die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers
errechnet. Da die Schufa aber die Berechnung des Scoring-Wertes nicht preisgibt, üben Verbraucherschützer,
Rechtsanwälte und Datenschützer. In den Medien wurde mitunter berichtet, dass der Wohnort in das Scoring
einfließt, bis zum Jahr 2001 wurde sogar die Beantragung des eigenen Scoring als Negativmerkmal
gewertet. Außerdem nutzen einige Unternehmen den Schufa-Eintrag als Drohmittel, was ebenfalls als
unzulässig gilt. Auch die Fehlerquote der Schufa-Daten wurde häufig bemängelt.
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