A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Schätzkosten, auch als Wertermittlungsgebühren oder Schätzgebühren bezeichnet, sind laut
einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf für Privatkunden unzulässig. Lange
war es ein ganz normaler Vorgang Bankkunden die Höhe der Schätzkosten, die im Zuge eines
Immobiliendarlehens anfallen, in Rechnung zu stellen. Mit der Wertermittlung will die kreditgebende
Bank sicherstellen, dass der Wert der Immobilie ausreichend hoch genug ist, um das Darlehen
auszahlen zu können und die Immobilie als Kreditsicherheit annehmen zu können.
Für Banken und Bausparkassen war dieses Vorgehen lange Jahre ein lukratives Geschäft. Diese
Geschäftspraktik ist bei nahezu allen Banken und Bausparkassen in den AGB festgehalten. Doch
Verbraucherschützer raten betroffenen Bankkunden die Schätzkosten nicht zu zahlen oder ist dies
bereits geschehen, die Schätzkosten in voller Höhe zurückzufordern. Aufgrund des Urteiles
des Oberlandesgerichtes Düsseldorf stuft das Urteil die Berechnung der Schätzkosten als
unzulässig ein.
Da die Bank ausschließlich in eigenem Interesse handele, dürfen die Schätzkosten nicht auf
den Kunden abgewälzt werden. Dies bestätigt auch Gerd Nobbe, Vorsitzender Richter am XI. Senat
des BGH, in einem Fachaufsatz und stärkt damit auch die Ansicht der Verbraucherschützer. Bis
jetzt ignorieren die meisten Banken und Sparkassen das Urteil des Oberlandesgerichtes und
stellen ihren Kunden die Schätzkosten immer noch in Rechnung. Nach Auffassung der Verbraucherschützer
haben betroffene Bankkunden ein Recht auf Rückerstattung der Schätzkosten, dazu bieten
Verbraucherschutzzentralen entsprechende Formulare zum Download an.
Letztlich muss es aber erst zu einem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof kommen, bis alle
Banken und Sparkassen sich bindend an das Urteil halten müssen. So lange bleibt dem Bankkunden
nur die Möglichkeit vorher abzuklären wer die Schätzkosten übernimmt oder nachträglich
Widerspruch einzulegen. Auf ein rechtsgültiges und bindendes Urteil des Bundesgerichtshofes
werden Bankkunden leider noch warten müssen, denn erst dann hätten sie eine rechtlich bindende
Handhabe gegen die Schätzkosten.
Vorherige Seite: Schätzgebühren | Nächste Seite: Schätzung |