Kreditlexikon

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Schätzkosten


Schätzkosten, auch als Wertermittlungsgebühren oder Schätzgebühren bezeichnet, sind laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf für Privatkunden unzulässig. Lange war es ein ganz normaler Vorgang Bankkunden die Höhe der Schätzkosten, die im Zuge eines Immobiliendarlehens anfallen, in Rechnung zu stellen. Mit der Wertermittlung will die kreditgebende Bank sicherstellen, dass der Wert der Immobilie ausreichend hoch genug ist, um das Darlehen auszahlen zu können und die Immobilie als Kreditsicherheit annehmen zu können.

Für Banken und Bausparkassen war dieses Vorgehen lange Jahre ein lukratives Geschäft. Diese Geschäftspraktik ist bei nahezu allen Banken und Bausparkassen in den AGB festgehalten. Doch Verbraucherschützer raten betroffenen Bankkunden die Schätzkosten nicht zu zahlen oder ist dies bereits geschehen, die Schätzkosten in voller Höhe zurückzufordern. Aufgrund des Urteiles des Oberlandesgerichtes Düsseldorf stuft das Urteil die Berechnung der Schätzkosten als unzulässig ein.

Da die Bank ausschließlich in eigenem Interesse handele, dürfen die Schätzkosten nicht auf den Kunden abgewälzt werden. Dies bestätigt auch Gerd Nobbe, Vorsitzender Richter am XI. Senat des BGH, in einem Fachaufsatz und stärkt damit auch die Ansicht der Verbraucherschützer. Bis jetzt ignorieren die meisten Banken und Sparkassen das Urteil des Oberlandesgerichtes und stellen ihren Kunden die Schätzkosten immer noch in Rechnung. Nach Auffassung der Verbraucherschützer haben betroffene Bankkunden ein Recht auf Rückerstattung der Schätzkosten, dazu bieten Verbraucherschutzzentralen entsprechende Formulare zum Download an.

Letztlich muss es aber erst zu einem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof kommen, bis alle Banken und Sparkassen sich bindend an das Urteil halten müssen. So lange bleibt dem Bankkunden nur die Möglichkeit vorher abzuklären wer die Schätzkosten übernimmt oder nachträglich Widerspruch einzulegen. Auf ein rechtsgültiges und bindendes Urteil des Bundesgerichtshofes werden Bankkunden leider noch warten müssen, denn erst dann hätten sie eine rechtlich bindende Handhabe gegen die Schätzkosten.



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