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Der Sachwert bezeichnet den Wert von Wirtschaftsgütern, der sich aus dem Gebrauchswert ergibt,
aber unabhängig von der Inflation bemessen wird. Wirtschaftsgüter in diesem Zusammenhang können
Maschinen, Immobilien, Grundstücke oder Schmuck sein. In unsicheren Zeiten werden häufig Sachwerte
gegenüber Geldwerten bevorzugt, da der Wert der Sachwerte weit stabiler ist und weniger Schwankungen
unterliegt. Der Tauschwert der Wirtschaftsgüter stellt eine nicht beeinflussbare Größe dar und ist
damit wertbeständiger. Sachwerte zählen schon immer zu den klassischen Vermögensklassen, da sie
keine realen Kaufkraftverluste erleiden. Vereinfacht ausgedrückt bleibt ein Haus immer ein Haus und
1kg Silber immer ein 1kg Silber. Im Bereich Vermögensanlagen spricht man auch von einem gesunden
Anlagenmix. Die Mischung macht es, einen Teil des Vermögens in Sachwerte zu investieren sowie einen
Teil in Geldwerte zu investieren.
Unabhängig von Anlageformen hat der Sachwert eine wesentliche Bedeutung in der Bewertung von
Immobilien. Zur Bewertung von Immobilien werden nicht die tatsächlichen Herstellungskosten als
Grundlage genommen, sondern der Sachwert, der sich aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert und dem Wert
der Außenanlagen errechnet. Für die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser stellt der Sachwert die
Bemessungsgrundlage für den Beleihungswert der Immobilie dar. Beispiel: Wird der Sachwert der Immobilie
auf 100.000 Euro errechnet, ist der Beleihungswert mit etwa 60% bis maximal 80% des Sachwertes
anzugeben. Im Gegensatz zu Immobilien wird bei Eigentumswohnungen der Sachwert nur unter ganz bestimmten
Bedingungen als Beleihungswert herangezogen. Auch für Gewerbedarlehen ist nicht der Sachwert die
Grundlage für den Beleihungswert, dieser wird bei Gewerbedarlehen anhand des Ertragswertes bemessen.
Das Sachwertverfahren ist in Deutschland in §§ 21-25 WertV gesetzlich geregelt.
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