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Der Sachkredit wird im Gegensatz zu einem Personalkredit immer mit Vermögenswerten oder Sachwerten
abgesichert. Während der Personalkredit aufgrund der Bonität des Kreditnehmers gewährt wird, dienen
Vermögens- oder Sachwerte als Sicherheit für den Sachkredit. Die Kreditsicherung kann mittels einer
Hypothek oder Grundschuld erfolgen oder aber mit einer Sicherungsübereignung. Die Beleihungsgrenze
für den Sachkredit darf maximal 60% des Beleihungswertes oder 50% des Verkehrswertes einer Immobilie
betragen. Da der Sachkredit gegenüber dem Personalkredit eine höhere Kreditsicherheit bietet, sind die
Kreditkonditionen häufig günstiger.
Mit der Kreditsicherheit der Hypothek oder der Grundschuld kann der Kreditgeber bei einem Zahlungsausfall
des Kreditnehmers die noch offene Kreditsumme begleichen. Diese Sicherheit ist bei einem Personalkredit
nicht gegeben. Bis zum Ende der Laufzeit des Sachkredites geht das Objekt in den Besitz des Kreditgebers
über. Ist der Sachkredit vollständig getilgt, gehen die Besitzrechte wieder an den Kreditnehmer über,
da die Kreditsicherheit nun nicht mehr benötigt wird. Dieser Vorgang wird auch als Sicherungsübereignung
bezeichnet. Während die Hypothek immer fest an den Sachkredit gebunden ist, kann die Grundschuld auch
nach Tilgung des Sachkredites bestehen bleiben und für eine weitere Kreditsicherung zu einem späteren
Zeitpunkt verwendet werden. Aus diesem Grund hat sich in den letzten Jahren die Grundschuld als
Kreditsicherung weit verbreitet.
Eine andere Form des Sachkredites ist die Pfändung. Bei der Pfändung werden in der Regel bewegliche
Vermögenswerte verpfändet. Nach der Übergabe des Pfandes erhält der Kreditnehmer umgehend den geschätzten
Wert des Sachwertes ausgezahlt. Der Kreditnehmer kann den Sachwert wieder auslösen, in dem er die ihm
ausgezahlte Summe inklusive Zinsen wieder zurückbezahlt. Geschieht dies zum vereinbarten Zeitpunkt, geht
der Vermögensgegenstand in den Besitz des Pfandleihers über und dieser erhält das Recht der Veräußerung.
Auch die Autofinanzierung fällt in den Bereich Sachkredit. Hier wird zur Kreditsicherung für den
Zeitraum der Kreditrückzahlung der Fahrzeugbrief an den Kreditgeber ausgehändigt. Dieser erhält damit
das Recht im Falle des Zahlungsverzuges das Fahrzeug zu veräußern. Während des Tilgungszeitraumes
verzichtet der Kreditnehmer auf das Recht der möglichen Veräußerung und übergibt das Fahrzeug an den
Kreditgeber.
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