Kreditlexikon

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Sachkredit


Der Sachkredit wird im Gegensatz zu einem Personalkredit immer mit Vermögenswerten oder Sachwerten abgesichert. Während der Personalkredit aufgrund der Bonität des Kreditnehmers gewährt wird, dienen Vermögens- oder Sachwerte als Sicherheit für den Sachkredit. Die Kreditsicherung kann mittels einer Hypothek oder Grundschuld erfolgen oder aber mit einer Sicherungsübereignung. Die Beleihungsgrenze für den Sachkredit darf maximal 60% des Beleihungswertes oder 50% des Verkehrswertes einer Immobilie betragen. Da der Sachkredit gegenüber dem Personalkredit eine höhere Kreditsicherheit bietet, sind die Kreditkonditionen häufig günstiger.

Mit der Kreditsicherheit der Hypothek oder der Grundschuld kann der Kreditgeber bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers die noch offene Kreditsumme begleichen. Diese Sicherheit ist bei einem Personalkredit nicht gegeben. Bis zum Ende der Laufzeit des Sachkredites geht das Objekt in den Besitz des Kreditgebers über. Ist der Sachkredit vollständig getilgt, gehen die Besitzrechte wieder an den Kreditnehmer über, da die Kreditsicherheit nun nicht mehr benötigt wird. Dieser Vorgang wird auch als Sicherungsübereignung bezeichnet. Während die Hypothek immer fest an den Sachkredit gebunden ist, kann die Grundschuld auch nach Tilgung des Sachkredites bestehen bleiben und für eine weitere Kreditsicherung zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden. Aus diesem Grund hat sich in den letzten Jahren die Grundschuld als Kreditsicherung weit verbreitet.

Eine andere Form des Sachkredites ist die Pfändung. Bei der Pfändung werden in der Regel bewegliche Vermögenswerte verpfändet. Nach der Übergabe des Pfandes erhält der Kreditnehmer umgehend den geschätzten Wert des Sachwertes ausgezahlt. Der Kreditnehmer kann den Sachwert wieder auslösen, in dem er die ihm ausgezahlte Summe inklusive Zinsen wieder zurückbezahlt. Geschieht dies zum vereinbarten Zeitpunkt, geht der Vermögensgegenstand in den Besitz des Pfandleihers über und dieser erhält das Recht der Veräußerung.

Auch die Autofinanzierung fällt in den Bereich Sachkredit. Hier wird zur Kreditsicherung für den Zeitraum der Kreditrückzahlung der Fahrzeugbrief an den Kreditgeber ausgehändigt. Dieser erhält damit das Recht im Falle des Zahlungsverzuges das Fahrzeug zu veräußern. Während des Tilgungszeitraumes verzichtet der Kreditnehmer auf das Recht der möglichen Veräußerung und übergibt das Fahrzeug an den Kreditgeber.



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