Kreditlexikon

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Rückgewähransprüche


Der Begriff Rückgewähransprüche ist eine Bezeichnung aus dem Bereich Baufinanzierungen. Langfristige Baudarlehen werden nahezu immer mit der Grundschuld abgesichert. Der Kreditgeber hat mit der erstrangigen Grundschuld das Recht auf Verwertung des Grundstücks im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seitens des Kreditnehmers. In der Zeit, in der die kreditgebende Bank die erstrangige Grundschuld besitzt, kann der Kreditnehmer das Grundstück nicht verkaufen oder anderweitig beleihen.

Der Rückgewährungsanspruch sichert dem Kreditnehmer die Löschung der Grundschuld zu, wenn die Darlehenssumme ordnungsgemäß getilgt wurde. Mit der Inanspruchnahme der Rückgewähransprüche kann der Kreditnehmer sein Grundstück entweder verkaufen oder anderweitig neu beleihen. Anders verhält es sich, wenn nach der erstrangigen Grundschuld eine zweitrangige Grundschuld eingetragen wurde. Wurde die erstrangige Grundschuld vollständig beglichen, bleibt aber für die zweitrangige Grundschuld noch eine Kreditsumme offen, wird der Eigentümer der zweitrangigen Grundschuld in der Regel darauf bestehen, dass der Kreditnehmer die Rückgewähransprüche an ihn abtritt. Damit sichert sich der zweite Kreditgeber zu, dass der Eigentümer des Grundstücks nicht erneut ein Darlehen auf das Grundstück aufnimmt, solange der zweite Kredit noch nicht vollständig getilgt wurde oder der Eigentümer das Grundstück verkauft.

Die Abtretung der Rückgewähransprüche dient also häufig der Sicherung des Aufrückens der nachrangigen Grundschuldgläubiger im Rang. Der Kreditnehmer kann aber auch auf seine Rückgewähransprüche verzichten, wenn es sich nur um einen Gläubiger handelt und die Grundschuld auch nach Tilgung des Darlehens bestehen lassen. Damit ist es für den Kreditnehmer einfacher das Grundstück später erneut zu beleihen, zum Beispiel wenn Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anfallen. Ein erneuter Grundbucheintrag wird so vermieden, die zudem mit Kosten verbunden sind. Die Grundschuld unterscheidet sich in diesem Punkt wesentlich von der Hypothek. Die Hypothek wird automatisch gelöscht, wenn das Darlehen getilgt wurde. In der Praxis hat sich die Grundschuld gegenüber der Hypothek immer öfter durchsetzen können.



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