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Restwert


Der Restwert gibt den Wert an, den ein Leasingobjekt nach Beendigung des Leasingvertrages noch besitzt. Der Restwert ist der Wert, zu dem der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach Beendigung des Leasingvertrages kaufen kann. Üblicherweise wird der Restwert zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer mit Abschluss des Leasingvertrages vereinbart.

Der Restwert des Leasingobjektes setzt sich zusammen aus der Einmalzahlung, die der Leasingnehmer bereits zu Anfang der Leasinglaufzeit geleistet hat, aus den Leasingraten, die üblicherweise monatlich an den Leasinggeber bezahlt werden und dem Wert, der für das Leasingobjekt nach Zeitwert und Abnutzung kalkuliert wird. Der Leasingnehmer kann bei Vertragsabschluss wählen, ob er eine geringe Einmalzahlung und geringe monatliche Leasingraten zahlt und dann einen hohen Restwert in Kauf nimmt, oder ob er stattdessen eine höhere Einmalzahlung und höhere monatliche Leasingraten zahlt und so den Restwert senkt.

Entscheidet sich der Leasingnehmer direkt bei Abschluss des Leasingvertrages für den Kauf des Leasingobjektes mittels Restwert, fällt dies unter die Bezeichnung Restwert-Leasing. Kann der Leasingnehmer den Restwert nicht in einer Summe finanzieren, besteht die Möglichkeit einer weiteren Ratenzahlung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, um den vereinbarten Restwert in Teilbeträgen zu tilgen. Da im Leasinggeschäft aufgrund der besonderen vertraglichen Gestaltung das Mietkaufgeschäft vermieden werden muss, sollte bei Vertragsabschluss die Kaufoption noch nicht feststehen. Der Restwert des Leasingobjektes entspricht meist nicht dem aktuellen und tatsächlichen Marktwert des Leasingobjektes.

Der genaue Restwert kann bei Vertragsabschluss noch nicht genau festgestellt werden, da Abnutzungserscheinungen und/oder mögliche Schäden am Leasingobjekt nicht vorhersehbar und kalkulierbar sind. Hat das Leasingobjekt während der Leasinglaufzeit überdurchschnittlich an Wert verloren und möchte der Leasingnehmer das Objekt nicht zum Restwert erwerben, muss er unter Umständen einen Ausgleich für den entstandenen finanziellen Schaden an den Leasinggeber zahlen.



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