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Der Abschluss eines Kreditvertrages birgt sowohl für den Kreditnehmer als auch für den Kreditgeber
Risiken des Zahlungsausfalles. Diese Risiken können mit einer Restschuldversicherung abgesichert
werden, die unter Umständen sogar Voraussetzung für den Abschluss eines Kredites sein kann.
Besondere Risiken eines Zahlungsausfalles sind Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit
und Todesfall. Die Restschuldversicherung übernimmt bei Eintritt einer dieser Fälle die noch ausstehende
Kreditsumme, so dass weder der Kreditgeber noch der Kreditnehmer einen Verlust hinnehmen müssen. Im
Todesfall des Kreditnehmers werden mit der Restschuldversicherung auch die Hinterbliebenen geschützt, denn
diese müssen dann nicht für die noch offene Kreditsumme haften. Die Prämie der Restschuldversicherung
wird in der Regel mit der monatlichen Tilgung bezahlt. Die Restschuldversicherung wird zeitgleich mit
dem Kreditvertrag abgeschlossen. Mit Abschluss der Restschuldversicherung tritt der Versicherungsnehmer
die Versicherung an die kreditgebende Bank ab.
Ihren Ursprung hat die Restschuldversicherung in den 1950er Jahren in den USA. In Deutschland wurde
die erste Restschuldversicherung 1957 zugelassen. In der Vergangenheit ist die Restschuldversicherung aufgrund
verschiedener Umstände immer wieder in die Kritik geraten. Ist der Kreditvertrag zwingend an eine
Restschuldversicherung gekoppelt, so müssen die Kosten in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden. Der
Versicherungsnehmer sollte bei Abschluss der Restschuldversicherung in jedem Fall auf die Wartezeit achten.
Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum, der zwischen Versicherungsabschluss und Beginn der Versicherungsleistung
liegt. Da der Abschluss einer Restschuldversicherung in den meisten Fällen nicht zu einem verbesserten
Kreditscoring führt, sollte der Kreditnehmer genau abwägen, ob die Restschuldversicherung tatsächlich notwendig
ist, da sie auch immer zusätzliche Kosten mit sich bringt. Außerdem sollte der Kreditnehmer genau prüfen, welche
Risiken er tatsächlich absichern möchte oder muss. Nicht immer ist eine Komplettabsicherung unbedingt notwendig
und eine Absicherung einzelner Risiken reicht aus.
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