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Die Anfangsschuld bezeichnet die Summe eines Kredites, die der Kreditnehmer zur Auszahlung
erhält inklusive der Zinsen. Die Restschuld eines Kredites entsteht, wenn am Ende der Laufzeit
des Kredites die ursprüngliche Darlehenssumme noch nicht vollständig getilgt wurde.
Die Restschuld eines Kredites ergibt sich häufig bei Immobiliendarlehen. Hier wird die Zinsbindung
auf 10-15 Jahre festgelegt. Am Ende der Zinsbindungsfrist ist das Darlehen aber noch nicht
vollständig getilgt. Die Restschuld wird dann mit einer Anschlussfinanzierung
getilgt. Über die Zinshöhe der Anschlussfinanzierung kann der Kreditnehmer dann mit seinem
Kreditgeber neu verhandeln.
Die Restschuld einer Immobilienfinanzierung
kann sich der Kreditnehmer anhand eines Zins- und Tilgungsplanes zu Beginn der Finanzierung ausrechnen
lassen. Die Restschuld spielt aber auch eine wesentliche Rolle in der vorzeitigen Tilgung eines
Kredites. Möchte der Kreditnehmer die Restschuld eines Kredites aus eigenen Mitteln tilgen
oder hat er ein günstigeres Darlehen gefunden und möchte dieses für eine Umschuldung der Restschuld
nutzen, muss er sich dazu die genaue Höhe der Restschuld seiner kreditgebenden Bank ausrechnen lassen.
Üblicherweise fließen in die Berechnung der Restschuld Kosten für die vorzeitige Tilgung ein, die so
genannte Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Restschuld eines Kredites kann mit einer Restschuldversicherung abgesichert werden. Tritt eine
Arbeitslosigkeit, Krankheit oder der Todesfall ein, versichert die Restschuldversicherung die
Tilgung der noch ausstehenden Kreditsumme, der Restschuld. Die Restschuldversicherung dient dem
Kreditgeber als Kreditsicherheit, im Falle einer möglichen Zahlungsunfähigkeit aufgrund der genannten
Gründe. Eine Restschuldversicherung
kann unter Umständen die Voraussetzung für die Gewährung eines Kredites sein, zum Beispiel wenn
die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht und die kreditgebende Bank zusätzliche Sicherheiten
fordert. Wird der Kreditnehmer zahlungsunfähig hat auch in diesem Fall die Restschuld eine Bedeutung.
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit muss die genaue Restschuld an das zuständige Gericht weitergegeben
werden, um ein Vollstreckungs- oder Insolvenzverfahren zu eröffnen.
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