Kreditlexikon

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Restschuld


Die Anfangsschuld bezeichnet die Summe eines Kredites, die der Kreditnehmer zur Auszahlung erhält inklusive der Zinsen. Die Restschuld eines Kredites entsteht, wenn am Ende der Laufzeit des Kredites die ursprüngliche Darlehenssumme noch nicht vollständig getilgt wurde.

Die Restschuld eines Kredites ergibt sich häufig bei Immobiliendarlehen. Hier wird die Zinsbindung auf 10-15 Jahre festgelegt. Am Ende der Zinsbindungsfrist ist das Darlehen aber noch nicht vollständig getilgt. Die Restschuld wird dann mit einer Anschlussfinanzierung getilgt. Über die Zinshöhe der Anschlussfinanzierung kann der Kreditnehmer dann mit seinem Kreditgeber neu verhandeln.

Die Restschuld einer Immobilienfinanzierung kann sich der Kreditnehmer anhand eines Zins- und Tilgungsplanes zu Beginn der Finanzierung ausrechnen lassen. Die Restschuld spielt aber auch eine wesentliche Rolle in der vorzeitigen Tilgung eines Kredites. Möchte der Kreditnehmer die Restschuld eines Kredites aus eigenen Mitteln tilgen oder hat er ein günstigeres Darlehen gefunden und möchte dieses für eine Umschuldung der Restschuld nutzen, muss er sich dazu die genaue Höhe der Restschuld seiner kreditgebenden Bank ausrechnen lassen. Üblicherweise fließen in die Berechnung der Restschuld Kosten für die vorzeitige Tilgung ein, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Restschuld eines Kredites kann mit einer Restschuldversicherung abgesichert werden. Tritt eine Arbeitslosigkeit, Krankheit oder der Todesfall ein, versichert die Restschuldversicherung die Tilgung der noch ausstehenden Kreditsumme, der Restschuld. Die Restschuldversicherung dient dem Kreditgeber als Kreditsicherheit, im Falle einer möglichen Zahlungsunfähigkeit aufgrund der genannten Gründe. Eine Restschuldversicherung kann unter Umständen die Voraussetzung für die Gewährung eines Kredites sein, zum Beispiel wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht und die kreditgebende Bank zusätzliche Sicherheiten fordert. Wird der Kreditnehmer zahlungsunfähig hat auch in diesem Fall die Restschuld eine Bedeutung. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit muss die genaue Restschuld an das zuständige Gericht weitergegeben werden, um ein Vollstreckungs- oder Insolvenzverfahren zu eröffnen.



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