Kreditlexikon

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Restkaufpreis


Der Restkaufpreis bezieht sich auf das Leasinggeschäft. In einem Leasinggeschäft ist es üblich, dass der Leasingnehmer nach Abschluss des Leasingvertrages eine Anzahlung leistet. Während der Laufzeit hat der Leasingnehmer dann die vereinbarten Leasingraten an den Leasinggeber zu zahlen. Zum Abschluss des auslaufenden Leasingvertrages hat der Leasingnehmer die Möglichkeit das Leasingobjekt zum Restkaufpreis zu erwerben.

Der Restkaufpreis gibt damit den Wert an, den das Leasingobjekt zum Abschluss der Leasinglaufzeit besitzt. Dabei muss der Restkaufpreis nicht zwingend mit dem aktuellen Marktwert des Leasingobjektes übereinstimmen. Der Restkaufpreis muss nicht zwingend in einer Summe bezahlt. Zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer kann eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden, so dass der Restkaufpreis in weiteren monatlichen Raten getilgt werden kann.

Die Anschlussfinanzierung für den Restkaufpreis kann seitens des Käufers auch als Kredit aufgenommen werden, so dass der Verkäufer den Restkaufpreis in einer Summe erhält. Der Restkaufpreis ermittelt sich anhand der bereits geleisteten Einmalzahlung zu Beginn des Leasingvertrages und der Abnutzung des Leasingobjektes. Hat der Leasingnehmer eine vergleichsweise hohe Einmalzahlung geleistet, fällt der Restkaufpreis niedriger aus. Hat der Leasingnehmer eine niedrige Einmalzahlung geleistet, fällt der Restkaufpreis bei Beendigung des Leasingvertrages höher aus.

Die Wertminderung des Leasingobjektes durch Abnutzung oder mögliche Schäden während der Leasingzeit kann zu Beginn des Leasingvertrages nicht vorhergesagt werden. Aus diesem Grund kann der genaue Restkaufpreis gleich zu Beginn des Leasingvertrages nicht bestimmt werden. Möglich ist auch, dass direkt zu Beginn des Leasingvertrages ein möglicher Restwert des Leasingobjektes bestimmt wird. Ist am Ende der Leasingzeit der errechnete Restkaufpreis niedriger als zu Vertragsbeginn vereinbart, muss der Leasingnehmer die Differenz ausgleichen. Verhält sich die Sachlage genau anders herum, so dass der Restkaufpreis höher liegt, wird der Leasingnehmer mit 75% an der Differenz beteiligt.



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