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Rechtsnormen basieren auf einer gesetzlichen Vorschrift oder Regelung und sind im Gegensatz
zu sozialen Normen auch gegen den Willen des Anderen durchsetzbar. Rechtsnormen zählen
grundsätzlich zu den sozialen Normen und auch zu den moralischen Normen. Diese Normen
sind aber nicht gegen den Willen des Anderen durchsetzbar und somit freiwilliger Natur.
Eine gültige Rechtsnorm basiert immer auf einem Tatbestand, dessen Konsequenz eine Rechtsfolge
ist. Sollen Rechtsnormen typisiert werden, kategorisiert man Rechtsnormen in vier Typen:
Das Verbot statuiert eine Unterlassungspflicht, das Gebot statuiert eine Handlungspflicht, die Erlaubnis statuiert eine Handlungspflicht und die Freistellung statuiert ein Unterlassungsrecht.
Weit verbreitet ist die Gleichsetzung der Rechtsnormen mit dem materiellen Gesetz. Relevanz erfahren
Rechtsnormen im Zusammenhang mit Konfliktsituationen. Zur Durchsetzung der Rechtsnormen wurden Gesetze
geschaffen. Im Gegensatz zu Normen wie Moral und Sitte, die von der Gesellschaft selbst durchgesetzt
werden, werden Rechtsnormen vom Staat institutionell gepflegt und für deren Einhaltung gesorgt.
Bürger sind gehalten die geltenden Rechtsnormen einzuhalten. Allerdings darf der Bürger selbst nicht
für die Rechtsfolge in Folge eines Tatbestandes sorgen (Selbstjustiz). Die Durchsetzung der Rechtsfolge
obliegt staatlichen Institutionen. Rechtsnormen sind in der Rechtswissenschaft verschieden weit
definiert und sind je nach Auslegung nicht als allgemeingültig anzusehen.
Beispiel: Im Zivilrecht sind nicht alle Rechtsnormen zwingend ausgestaltet, hier unterscheidet man
zwischen zwingendem Recht und dispositivem Recht.
Große Teile des Zivilrechts unterliegen der Vertragsgestaltung der Vertragsparteien und gelten nur,
wenn beide Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Dabei haben die Vertragsparteien aber nicht
immer das Recht der völlig freien Vertragsgestaltung. Auch hierzu gelten wiederum Rechtsnormen, die
auch besagen können, dass ein beidseitig geschlossener Vertrag aufgrund verschiedener Rechtsverletzungen
keine Gültigkeit besitzt. In Bezug auf Sachverhalte sind Rechtsnormen abstrakt, aufgrund der Wirkung auf
eine Vielzahl von Personen sind Rechtsnormen sind Rechtsnormen generell. Vereinfacht ausgedrückt gelten
Rechtsnormen generell für Personen, sind aber in Bezug auf Sachverhalte abstrakt, da sie sich immer auf
den Einzelfall beziehen.
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