Kreditlexikon

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Realkredit


Bei einem Realkredit handelt es sich um eine spezielle Kreditform. Es ist ein Kredit, der immer durch Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschuld, abgesichert wird. Dabei darf die Beleihungsgrenze nur maximal 60% des Beleihungswertes betragen oder maximal 50% des Verkehrswertes.

Laut Legaldefinition ist er streng reglementiert und darf ausschließlich für wohnliche und gewerbliche Immobilien gewährt werden. Des weiteren darf er ausschließlich für die bereits genannten Zwecke verwendet, eine persönliche Verwendung oder anderweitige Finanzierungen sind ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für den Realkredit sind im Kreditwesengesetz § 20a definiert. Das Grundpfandrecht auf einen solchen muss rechtlich durchsetzbar sein und in angemessener Zeit realisiert werden können. Die Immobilie muss von einem unabhängigen Sachverständigen zum Markt- und Beleihungswert bewertet werden.

Der Wert von Wohnimmobilien muss mindestens alle 3 Jahre überprüft werden, für Gewerbeimmobilien gilt ein Wert von 1 Jahr. Weiterhin muss die Immobilie ausreichend gegen Schäden versichert sein. Realkredite werden von Realkreditinstituten, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Geschäftsbanken vergeben. Typisch ist die lange Laufzeit, über die getilgt wird. Die Laufzeit beträgt dabei typischerweise 10-15 Jahre. Die Tilgungsraten können monatlich oder jährlich fällig werden. Der Realkredit kann mit einem festen und einem variablen Zinssatz abgeschlossen werden. Der variable Zinssatz birgt für den Kreditnehmer das Risiko der Kreditverteuerung. Hinzu kommt die unsichere Planungssicherheit. Der Zinssatz kann zwar im Laufe der Tilgungsphase auch fallen, jedoch sollte der variable Zins nur dann vereinbart werden, wenn eine mögliche Zinserhöhung finanziell tragbar ist. Der feste Zinssatz bietet dem Kreditnehmer über die gesamte Laufzeit Planungssicherheit, die Tilgungsraten bleiben über die gesamten Jahre gleichbleibend hoch. Dies schließt zwar eine Zinssenkung aus, bietet im Gegenzug aber einen festen Finanzierungsplan.

Werden die Zinsen nur für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben, die gesamte Laufzeit beträgt aber 15 Jahre, kann der Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsbindungsfrist die Höhe der Zinsen neu aushandeln.



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