Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Rangbescheinigung


Die Rangbescheinigung wird von einem Notar ausgestellt und hat vor allem in der Immobilienfinanzierung eine wesentliche Bedeutung. Gewährt die kreditgebende Bank eine Immobilienfinanzierung, wird diese in der Regel mit einem erstrangigen Grundbucheintrag abgesichert. Mit dem erstrangingen Grundbucheintrag sichert sich die kreditgebende Bank die Verwertung des Grundstücks, im Falle einer Zahlungsstörung seitens des Kreditnehmers.

Die Rangbescheinigung belegt der kreditgebenden Bank, dass einer erstrangigen Eintragung im Grundbuch zur Kreditsicherung nichts mehr im Wege steht. Die Rangbescheinigung ist eine notarielle Bestätigung für die kreditgebende Bank, dass die Bank in jedem Fall den erstrangigen Grundbucheintrag zur Kreditsicherung erhalten wird. Da die Grundbucheintragung in der Regel nicht von heute auf morgen erledigt ist, zahlt die Bank die Kreditsumme so lange nicht aus, bis der Grundbucheintrag erledigt wurde.

Um diesen Zeitraum zu überbrücken und die Auszahlung der Kreditsumme zu beschleunigen, legt der Kreditnehmer die Rangbescheinigung vor und erhält somit die Auszahlung der Kreditsumme, bevor es zum endgültigen Grundbucheintrag gekommen ist. In Deutschland wird die Rangbescheinigung auch als Rangattest, Notarbestätigung oder Ranggarantie bezeichnet.

Bevor der Notar die Rangbescheinigung ausstellt, hat er zu prüfen, ob sich bereits Einträge im Grundbuch befinden. Würde bereits ein erstrangiger Grundbucheintrag bestehen, wird die Rangbescheinigung nicht ausgestellt und die Immobilienfinanzierung kommt nicht zustande. Neben der Bonitätsprüfung des Kreditnehmers und dessen Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse, ist die Rangbescheinigung eine wesentliche Urkunde zur Gewährung der Immobilienfinanzierung. Die Kosten für die Rangbescheinigung, die der Notar in Rechnung stellt, hat der Darlehensnehmer zu tragen.

Häufig werden diese Notarkosten bei einer Baufinanzierung außer Acht gelassen. Bei der Planung der Immobilienfinanzierung müssen sie aber im Vorfeld mit eingerechnet werden, denn Notarkosten verteuern den Kredit zusätzlich oder belasten dann die Haushaltskasse um nicht unwesentliche Summen. Neben den tatsächlichen Kosten der Baufinanzierung muss der Darlehensnehmer die Kosten für den Notar und die Grundbucheintrag sowie mögliche weitere Verwaltungskosten in die Darlehenssumme einrechnen, um nicht später eine Differenz ausgleichen zu müssen.



Vorherige Seite: Lexikon R Nächste Seite: Rangstelle


zurück zur Übersicht