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Quartalsdividende


Erwirbt der Anleger Aktien eines Unternehmens, wird er mit der Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Die Höhe der Dividende richtet sich nach der Höhe des erwirtschafteten Gewinns, dabei wird nicht der komplette Gewinn des Unternehmens als Dividende ausgezahlt. Ein Teil des Gewinnes wird zurückbehalten, um Investitionen oder andere Ausgaben tätigen zu können.

Laut Gesetzgeber wird der Begriff Dividende nicht mehr verwendet, heute bezeichnet man die Dividende als auszuschüttender Betrag. Umgangssprachlich wird aber nach wie vor von der Dividende gesprochen. Üblicherweise wird die Dividende am Jahresende ausgezahlt, in den USA ist die Quartalsdividende üblich, hier wird nicht einmal jährlich ausgezahlt, sondern immer am Quartalsende, also alle drei Monate.

In Deutschland ist das Modell der Quartalsdividende eher unüblich. Über die Höhe der Dividende stimmt die Hauptversammlung der Aktionäre ab. Zunächst wird die Höhe der Dividende vom Vorstand vorgeschlagen. Eine einfache Mehrheit reicht zur Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung. Die Dividende unterliegt in Deutschland der Steuerpflicht, Privatpersonen müssen die Dividende mit der Abgeltungssteuer versteuern. Die Höhe der Dividende wird nach Abzug der Körperschaftssteuer und des Solidaritätszuschlages von der Hauptversammlung festgelegt. Da es sich hier um eine Auszahlung nach Steuern handelt, spricht man von einer Nettodividende.

In Deutschland beträgt die Abgeltungssteuer für Privatpersonen pauschal 25%. Die Dividende gilt als klassische Bewertung der Aktie, je höher die Dividende eines Unternehmens ausfällt, umso stärker wird die Aktie bewertet. Für ein Unternehmen bedeutet eine hohe Dividendenauszahlung an seine Anleger einen guten Jahresgewinn. In den USA ist die Gewinnerwartung an Unternehmen nicht auf Jahressicht ausgelegt, sondern sehr viel kurzfristiger auf das Quartal, da die Anleger die Auszahlung ihrer Quartalsdividende erwarten. Bedingt durch diesen kurzen Zeitraum kommt es sehr viel häufiger zu starken Gewinnschwankungen.



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