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Die Provision bezeichnet das Entgelt für eine vermittelnde Tätigkeit oder eine verkäuferische
Leistung. Die Provision ist bekannt von Maklertätigkeiten, die sich sowohl auf den Finanzmakler als
auch auf den Wohnungsmakler beziehen. Die Bezeichnung Provision leitet sich aus dem lateinischen
providere für vorsorgen ab. Als Synonym werden auch die Bezeichnungen Courtage oder Packing
verwendet.
Provision ist nur der Oberbegriff für verschiedene Arten von Provisionen. Man unterscheidet beispielsweise
zwischen Abschlussprovision, Einmalprovision, Bestandsprovision, Dynamikprovision, Inkassoprovision,
Bearbeitungsprovision und Verlängerungsprovision. Die Höhe der Provision richtet in der Regel nach der
Bezugsgröße, zum Beispiel nach der Kaltmiete der Wohnung oder der Höhe der Versicherungssumme. Immer
häufiger werden Provisionen auch an Mitarbeiter gezahlt. Sie erhalten ein geringes Grundgehalt und
müssen dieses mit Provisionen verbessern. Zunehmend gerät diese Form der Entlohnung in die Kritik.
Die Höhe der Provision eines Wohnungsmaklers ist gesetzlich festgelegt. Der Wohnungsmakler darf maximal
zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten + 19% Mehrwertsteuer erhalten. Die Provision eines Immobilienmaklers
beläuft sich in der Regel auf etwa 5% des Nettokaufpreises. Provisionen, die Finanzdienstleister erhalten,
sind in den letzten Jahren immer stärker in Kritik geraten. Häufig wurden dem Kunden riskante Anlagen
verkauft, da diese eine sehr hohe Provision versprachen, allerdings ohne das Wissen des Kunden. Nach einem
Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahr 2006 wurden Banken verpflichtet die Höhe der Provisionen offen zu
legen und dem Kunden mitzuteilen, damit der Kunde besser abschätzen kann, welchen finanziellen Vorteil
die Bank selbst mit der Anlageberatung erhält. Allerdings wird dieser Pflicht bis heute nur sehr selten
oder unvollständig nachgekommen.
Bankkunden wird geraten die Offenlegung der Provision zu verlangen, denn Banken sind dazu per Gesetz
verpflichtet.
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