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Provision


Die Provision bezeichnet das Entgelt für eine vermittelnde Tätigkeit oder eine verkäuferische Leistung. Die Provision ist bekannt von Maklertätigkeiten, die sich sowohl auf den Finanzmakler als auch auf den Wohnungsmakler beziehen. Die Bezeichnung Provision leitet sich aus dem lateinischen providere für vorsorgen ab. Als Synonym werden auch die Bezeichnungen Courtage oder Packing verwendet.

Provision ist nur der Oberbegriff für verschiedene Arten von Provisionen. Man unterscheidet beispielsweise zwischen Abschlussprovision, Einmalprovision, Bestandsprovision, Dynamikprovision, Inkassoprovision, Bearbeitungsprovision und Verlängerungsprovision. Die Höhe der Provision richtet in der Regel nach der Bezugsgröße, zum Beispiel nach der Kaltmiete der Wohnung oder der Höhe der Versicherungssumme. Immer häufiger werden Provisionen auch an Mitarbeiter gezahlt. Sie erhalten ein geringes Grundgehalt und müssen dieses mit Provisionen verbessern. Zunehmend gerät diese Form der Entlohnung in die Kritik.

Die Höhe der Provision eines Wohnungsmaklers ist gesetzlich festgelegt. Der Wohnungsmakler darf maximal zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten + 19% Mehrwertsteuer erhalten. Die Provision eines Immobilienmaklers beläuft sich in der Regel auf etwa 5% des Nettokaufpreises. Provisionen, die Finanzdienstleister erhalten, sind in den letzten Jahren immer stärker in Kritik geraten. Häufig wurden dem Kunden riskante Anlagen verkauft, da diese eine sehr hohe Provision versprachen, allerdings ohne das Wissen des Kunden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahr 2006 wurden Banken verpflichtet die Höhe der Provisionen offen zu legen und dem Kunden mitzuteilen, damit der Kunde besser abschätzen kann, welchen finanziellen Vorteil die Bank selbst mit der Anlageberatung erhält. Allerdings wird dieser Pflicht bis heute nur sehr selten oder unvollständig nachgekommen.

Bankkunden wird geraten die Offenlegung der Provision zu verlangen, denn Banken sind dazu per Gesetz verpflichtet.



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