Kreditlexikon

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Prolongation


Vereinfacht kann man die Prolongation auch als Laufzeitverlängerung nach Ablauf der Zinsfestschreibung bezeichnen. Das Wort leitet sich aus dem neulateinischen für prolungare = verlängern ab. Ganz genau genommen handelt es sich bei der Prolongation jedoch nur um eine Zinsanpassung, denn der gesamte restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.

Zinsbindungen findet man bei verschiedensten Kreditformen, jedoch wird eine Prolongation nur bei mittel- und langfristigen Zinsbindungen vorgenommen. Die Prolongation wird in der Regel einige Wochen vor Ablauf der endgültigen Zinsbindungsfrist durchgeführt. Dabei unterbreitet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer ein neues Angebot. Dabei hat der Darlehensnehmer das Recht dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Die Bezeichnungen Anschlussfinanzierung, Umschuldung und Prolongation sind sich zwar sehr ähnlich und werden umgangssprachlich auch häufig miteinander gebracht, unterscheiden sich aber tatsächlich in wesentlichen Merkmalen.

Die Anschlussfinanzierung sagt lediglich aus, dass nach Ablauf der Zinsbindung ein neues Darlehen vereinbart wird. Ob dies nun bei dem bestehenden Kreditgeber geschieht oder ein neuer Kreditgeber gewählt wird, ist dabei unerheblich.

Bei einer Umschuldung wird definitiv ein neuer Kreditgeber ausgewählt, in der Regel bietet dieser attraktivere Zinskonditionen. Bei einer Prolongation akzeptiert der Kreditnehmer das neue Zinsangebot des bisherigen Kreditgebers. Der Kreditnehmer sollte sich allerdings nicht ohne einen Vergleich auf eine Prolongation einlassen, auch wenn dies häufig der bequemere Weg ist. Die Prolongation sollte immer eine Zinsverbesserung erbringen, ist dies nicht der Fall, wäre die Umschuldung die günstigere Alternative.

Die Prolongation findet außerdem Anwendung in den Bereichen Tagesgeld und Festgeld. Auch hier sollte für den Anleger gelten, dass er eine Zinssteigerung verhandeln sollte. Meist weisen Banken aus Eigeninitiative auf die Möglichkeit der Prolongation hin, so dass der Kunde genügend Spielraum für einen Zinsvergleich haben sollte und damit auch Verhandlungsspielraum mit seiner Bank.



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