A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Personalkredit und anderen Krediten ist das Ausbleiben
der Kreditsicherheit. Üblicherweise wird der Personalkredit nur aufgrund der Bonität des
Kreditnehmers gewährt, während bei anderen Krediten dingliche Sicherheiten
erbracht werden müssen.
Selbstverständlich wird auch bei einem Personalkredit die Bonität des Kreditnehmers geprüft. Dies
geschieht zum einen anhand eines Einkommensnachweises und zum anderen mit einer Schufa-Auskunft. Unter
die Bezeichnung Personalkredit fallen zum Beispiel Dispositionskredite, Käufe im Versandhandel, die
später in Raten bezahlt werden oder Einkäufe in Elektronikfachmärkten, die später in Raten bezahlt werden.
Bei all diesen Ratenzahlungen werden lediglich das Einkommen des Kreditnehmers und seine Schufa-Auskunft
geprüft. Die Höhe des Personalkredites richtet sich in der Regel nach dem Einkommen des Kreditnehmers. Unter
Umständen wird ein zweiter Kreditnehmer gefordert, um die Kreditsicherheit zu erhöhen, zum Beispiel wenn
das Einkommen zu gering ausfällt oder das Scoring der Schufa nicht ausreicht.
Heute wird der Personalkredit üblicherweise als Ratenkredit
oder auch Konsumentenkredit bezeichnet. Der Personalkredit ist aber auch in einem anderen Zusammenhang
bekannt und wurde früher als Arbeitgeberdarlehen bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine sehr alte
Kreditform. Bei dieser Form von Personalkredit wurde der Kredit vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer vergeben.
Üblicherweise ist der Personalkredit im klassischen Sinne, also das Arbeitgeberdarlehen, günstiger als ein
klassisches Bankdarlehen. Die Gestaltung des Kreditvertrages obliegt dabei dem Arbeitgeber, der in der
Regel gemeinsam mit dem Arbeitnehmer den Kreditvertrag ausgestaltet. Auch hier ist es üblich, dass neben
den Rückzahlungsmodalitäten die Kreditsumme, die Laufzeit und die Zinshöhe vertraglich vereinbart werden.
Der Personalkredit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss von beiden Parteien steuerlich angegeben werden.
Steuerlich wird der Personalkredit anders behandelt als das klassische Bankdarlehen.
Vorherige Seite: Peer to Peer Kredite | Nächste Seite: Pfändung |