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Der Begriff Objektkredit stammt aus der Immobilienfinanzierung und wird verwendet, wenn ein
Objekt finanziert werden soll/muss. Bei diesem Objekt handelt es sich dann in der Regel um eine
Immobilie. Als Sicherheit für den Objektkredit dient in erster Linie der Grundbucheintrag, möglich
ist aber auch, dass die Immobilie selbst als Kreditsicherheit eingetragen wird.
Wesentliches Merkmal des Objektkredites ist die Höhe der Finanzierungssumme, die meist
sehr hoch ausfällt. Da bei einem Objektkredit das Objekt selbst als Kreditsicherheit dienen
kann, können auch bei einer hohen Kreditsumme und einer langen Laufzeit günstige Zinsen angeboten
werden. Hypothekenbanken haben sich auf die Finanzierung von Objektkrediten spezialisiert, aber
ein Objektkredit kann auch von einer Universalbank vergeben werden. In der heutigen Zeit ist der
Begriff Objektkredit eher ungewöhnlich, er wurde die neuere Bezeichnung Hypothekenkredit oder
Hypothekendarlehen ersetzt.
Objektkredite verfügen in der Regel über sehr lange Laufzeiten, da die Darlehenssummen immer recht
hoch sind. Üblich sind Laufzeiten von mindestens 5 Jahren und maximal 20 Jahren. Vor der Kreditvergabe
ist es üblich die Bonität des Kreditnehmers und die Besicherung des Kredites sehr genau zu prüfen. Bei
einem Objektkredit wird das Objekt so gut wie nie in seiner vollen Höhe beliehen, üblich sind 60-80%
des Objektwertes. Der Wert des Objektes, bis zu dem es beliehen werden kann, wird als
Beleihungsgrenze bezeichnet.
Kommt es möglicherweise zu einer späteren Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, dient die Differenz
als Sicherheit für die kreditgebende Bank, die das Objekt dann veräußern muss.
Möglicherweise ist der Preis, der zu diesem Zeitpunkt für die Immobilie erzielt werden kann, nicht
besonders gut. Aus diesem Grund wird das Objekt nicht bis zu seiner tatsächlichen Höhe beliehen. Die
Ermittlung des Beleihungswertes erfolgt sehr genau und unterliegt gesetzlichen Werten. Die Beleihungsgrenze
setzt die kreditgebende Bank jedoch nach eigener Beurteilung fest.
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