Freitag 16.12.2011 - Rubrik: Allgemeines
Bis jetzt waren Bearbeitungsgebühren für Kredite ein gutes Geschäft, doch Banken geraten zunehmend
unter Druck. Zum jetzigen Zeitpunkt haben bereits 8 Gerichte die Bearbeitungsgebühren für Kredite
als unzulässig erklärt und nächstes Jahr will der Bundesgerichtshof ein endgültiges Urteil fällen.
Unter Umständen könnte das Urteil das endgültige Aus für die bislang gerne erhobenen Bearbeitungsgebühren
bedeuten. Die Bearbeitungsgebühren für Kredite waren häufig von Verbraucherschützern kritisiert worden
und die Oberlandesgerichte in Frankfurt am Main, Hamm, Bamberg, Dresden, Düsseldorf, Zweibrücken und
Karlsruhe gaben den Klägern Recht. Bearbeitungsgebühren seien unzulässig, weil es im Interesse der
Banken liege Kredite zu vergeben. Weiterhin liege es im Interesse des Kreditgebers die Zahlungsfähigkeit
seines Kunden zu prüfen. Üblich sind Bearbeitungsgebühren in Höhe von 1,0 bis 3,5% des Nettokreditbetrages.
Die Bearbeitungsgebühren werden in den effektiven Jahreszins eingerechnet, so dass der Kreditnehmer häufig
gar nicht genau weiß wie hoch seine Gebühren ausfallen. In Deutschland sind in den letzten drei Jahren
Kredite mit einem Gesamtvolumen von 200 Milliarden Euro vergeben worden, der Großteil wurde mit Bearbeitungsgebühren
belastet. Ein einträgliches Geschäft für Banken und Sparkassen. Sollte der Bundesgerichtshof die Gebühren
tatsächlich für unzulässig erklären, entsteht Banken und Sparkassen ein riesiger Verlust. Dies dürfte die
Banken wenig erfreuen, leiden sie doch jetzt schon unter der Erhöhung der Eigenkapitalquote. Allerdings
sollte sich der Verbraucher nicht zu früh freuen, denn mit großer Wahrscheinlich werden Banken dann ganz
einfach den Sollzins erhöhen. Auch wenn die Aufregung aktuell recht groß ist, Banken und Sparkassen werden
einen Weg finden den Verlust auszugleichen.
Hinzu kommt, dass der Verbraucher mittlerweile eine so riesige Auswahl verschiedener Kreditanbieter
vorfindet, dass er sich durchaus für einen Kredit ohne Bearbeitungsgebühr entscheiden kann.
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