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Beurkundungen in Deutschland können ausschließlich durch Notare vorgenommen werden, daher auch
die Bezeichnung notarielle Beurkundung. Einige Geschäfte in Deutschland sind seitens des Gesetzgebers
dem Beurkundungsgesetz unterworfen. Dabei handelt es sich in der Regel um besonders risikoreiche oder
komplizierte Geschäfte, die mit einer notariellen Beurkundung abgesichert werden sollen.
Der Ablauf der notariellen Beurkundung ist umfassend im Beurkundungsgesetz geregelt. Die notarielle
Beurkundung hat vor allem in Immobiliengeschäften eine wichtige Bedeutung. Sie kommt zum Tragen, wenn
der eine Geschäftspartner bereits seine Leistung erbracht hat, der andere Geschäftspartner aber noch nicht.
Mit der notariellen Beurkundung kann der benachteiligte Geschäftspartner vor Gericht sehr viel schneller
sein Recht nachweisen, der notariellen Beurkundung kommt dabei eine besondere Wichtigkeit zu.
Bei Immobilienverkäufen und Käufen besteht vor allem im Zeitraum zwischen der Bezahlung des Kaufpreises
und der endgültigen Eigentumsübertragung ein Risiko. Die Eintragung in das Grundbuch nimmt recht viel
Zeit in Anspruch. Während dieser Zeit ist der Verkäufer des Grundstücks noch Eigentümer des Grundstücks,
auch wenn der Käufer das Grundstück schon bezahlt haben sollte. Um sich abzusichern kann der Käufer eine
notarielle Beurkundung vornehmen lassen und seine Rechte so absichern.
Mit der notariellen Beurkundung können weder Verkäufer noch Käufer kurzfristig vom Verkauf zurücktreten, bzw.
sind die Ansprüche beider Seiten rechtlich abgesichert und vor Gericht besser durchsetzbar. Unter Umständen
erwartet auch die kreditgebende Bank eine notarielle Beurkundung, um den Kredit abzusichern. Das Original
der Urkunde verbleibt stets beim Notar, die beteiligten Vertragsparteien erhalten jeweils eine Kopie oder
eine beglaubigte Abschrift der Beurkundung. Außerdem wird eine notarielle Beurkundung in den Bereichen
Bauträgerverträge, Bestellung des Erbbaurechts und Einräumung des Wohneigentums zur Anwendung.
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