Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Notarbestätigung


Die Notarbestätigung kommt in erster Linie bei teuren Immobilien- oder Grundstücksgeschäften zur Anwendung. Bei diesen Käufen handelt es sich in der Regel um sehr hohe Fremdfinanzierungen, also Kapital, dass zum größten Teil von einer Bank bereit gestellt wird. Für den Immobilienkredit erwartet die kreditgebende Bank Sicherheiten, die das Kreditrisiko bestmöglich absichern. In der Regel handelt es sich dabei um einen erstrangigen Grundbucheintrag. Der erstrangige Grundbucheintrag sichert der kreditgebenden Bank im Falle einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers das erste Recht eines Verkaufes oder Zwangsversteigerung des Grundstückes oder der Immobilie zu. Aus der Versteigerung kann dann die noch ausstehende Kreditschuld getilgt werden.

Die Notarbestätigung, auch als Rangattest, Notarbestätigung oder Ranggarantie bezeichnet, bestätigt der kreditgebenden Bank, dass einer rangrichtigen Grundbucheintrag nichts mehr im Wege steht und der Kreditbetrag ausgezahlt werden kann. Der Kreditgeber zahlt häufig ohne die Notarbestätigung die zum Kauf notwendige Kreditsumme nicht aus, der Käufer wiederum kann ohne die Kreditsumme den Kauf nicht vornehmen.

Für den Käufer ergibt sich mit der Notarbestätigung ein zeitlicher Vorteil, denn er muss den Grundbucheintrag nicht mehr abwarten. Der Notar übernimmt die Gewährleistung des rangrichtigen Grundbucheintrags. Die Notarbestätigung ist kostenpflichtig. Nicht selten werden für Immobiliengeschäfte Notaranderkonto eingerichtet, die eine ähnliche Sicherheit für Käufer und Verkäufer, aber auch für den Finanzierer darstellen. Gegenüber den Kosten für ein Notaranderkonto sind die Kosten für eine Notarbestätigung allerdings deutlich geringer.

Für den Verbraucher empfiehlt es sich also die Kosten beider Varianten genau zu vergleichen, denn so lassen sich nicht selten mehrere hundert Euro sparen. Die Sicherheit bleibt hingegen in beiden Fällen gleich. Die Notarbestätigung bietet den weiteren Vorteil der Zeitersparnis, denn gegenüber einem Notaranderkonto ist die Notarbestätigung weit schneller eingerichtet als das Notaranderkonto.



Vorherige Seite: Notaranderkonto Nächste Seite: Notarielle Beurkundung


zurück zur Übersicht