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Der Nominalbetrag eines Kredites, auch als Nennwert benannt, bezeichnet den Kreditbetrag,
den sich der Kreditnehmer leiht. Der Nominalbetrag bezeichnet aber nicht den Auszahlungsbetrag, sondern
nur den Betrag, von dem auch die Kreditzinsen berechnet werden. Üblicherweise fällt der Auszahlungsbetrag
des Darlehens geringer aus als der Nominalbetrag, da noch einmal Gebühren und andere Kosten abgezogen
werden. Den Nominalbetrag noch einmal verringern kann das Disagio.
Das Disagio bezeichnet eine Form der Vorauszahlung auf Zinsen und Kreditkosten. Das Disagio kann im Jahr der
Auszahlung steuerlich geltend gemacht werden und so die Einkommenssteuerlast des Kreditnehmers minimieren.
Der Nominalbetrag des Kredites führt bei Verbrauchern häufig zu Verwirrungen, wenn die Auszahlungssumme auf
dem Konto später geringer ausfällt als der genannte Kreditbetrag. Denn in den Gesprächen zum Kreditvertrag
wird in der Regel der Nominalbetrag genannt und nicht der Auszahlungsbetrag. Im Kreditvertrag muss jedoch
der tatsächliche Auszahlungsbetrag schriftlich festgehalten werden. Für den Kreditnehmer ist es wichtig den
tatsächlichen Auszahlungsbetrag im Vorfeld zu erfahren. Werden größere Anschaffungen geplant und wird die
Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Nominalbetrag unterschätzt oder aus Unkenntnis nicht wahrgenommen,
kommt es möglicherweise zu einem Engpass in der Finanzierung.
Der Nominalbetrag wird aber nicht allein im Kreditwesen verwendet, denn gleichzeitig bezeichnet der
Nominalbetrag auch den Wert, der auf einem Zahlungsmittel oder einem Wertpapier aufgedruckt ist. Der Wert
einer Münze, eines Geldscheines oder der Wert einer Aktie wird also demnach durch den aufgedruckten Nominalbetrag
beziffert. Dabei muss es sich aber nicht immer um den tatsächlichen Wert handeln, wie zum Beispiel an
Sammlermünzen deutlich wird. So kann eine 5,- Euro Münze zwar den Nominalbetrag 5,- Euro tragen, als
Sammlermünze aber zu einem weit höheren Betrag verkauft werden. Das Aktiengesetz besagt, dass der
Nominalbetrag einer Aktie bei mindestens 1,- Euro liegen muss. Der Nominalbetrag einer Aktie kann also
niemals kleiner sein als der vorgeschriebene eine Euro.
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