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Der Nettodarlehensbetrag bezeichnet den Betrag, den der Kreditnehmer nach Abzug aller
Kreditkosten ausgezahlt bekommt. Der Nettodarlehensbetrag bezeichnet dabei nicht den Rückzahlungsbetrag,
den der Kreditnehmer zu tilgen hat. Die Differenz zwischen Netto- und Bruttodarlehensbetrag
kommt zustande, weil kreditgebende Institute Bearbeitungsgebühren berechnen, der Kreditnehmer
Zinsen zu zahlen hat und möglicherweise eine Restschuldversicherung ebenfalls zu tilgen
ist. Der Nettodarlehensbetrag steht dem Kreditnehmer zur Finanzierung zur Verfügung. Die
tatsächliche Belastung für den Kreditnehmer ergibt sich aus der Bruttodarlehenssumme, die
er zu tilgen hat.
Zieht der Darlehensnehmer vom Bruttodarlehensbetrag den Nettodarlehensbetrag ab, erhält er
die Kosten, die der Kredit mit sich bringt. Im Kreditvergleich zeigt die Differenz zwischen
Netto- und Bruttodarlehensbetrag sehr gut, ob der Kreditanbieter günstig ist oder ob es sich
um ein teures Kreditangebot handelt. Seit dem 11.Juni 2011 ist die neue Verbraucherkreditrichtlinie
in Kraft getreten. Für Banken und Sparkassen hatte die neue Verbraucherkreditrichtlinie zur
Folge, dass im Kreditvertrag genauere Angaben neben dem Nettodarlehensbetrag gemacht werden
müssen. Neben dem Nettodarlehensbetrag müssen mit in Kraft treten der neuen Richtlinie nun auch
die Gesamtkreditsumme, der Sollzins und der effektive Jahreszins sowie die Vertragslaufzeit
und die Auszahlbedingungen schriftlich festgehalten werden. Außerdem muss der Kreditnehmer
ausführlich informiert werden, welche Konsequenzen ausbleibende Zahlungen haben.
Die zu zahlenden Zinsen werden immer anhand des Bruttokreditbetrages berechnet und nicht nach
dem Nettodarlehensbetrag. Somit zahlt der Kreditnehmer nicht allein Zinsen auf seinen
Nettodarlehensbetrag, sondern auch auf die Bearbeitungsgebühren und mögliche Kosten für die
Restschuldversicherung. Da sich dies zum Nachteil des Kreditnehmers auswirkt, hätte er nur
die Möglichkeiten die Kreditkosten im Vorfeld in bar zu entrichten, da dies aber sehr ungewöhnlich
ist, zahlt der Kreditnehmer auch Zinsen auf die Kreditkosten und nicht allein auf seinen
Nettodarlehensbetrag. Um Kreditangebote nicht mehr unrealistisch bewerben zu können, schreibt
die Verbraucherkreditrichtlinie auch für Kreditangebote spezielle Vorgaben vor. Neben dem
Nettodarlehensbetrag müssen auch die Vertragslaufzeit, der Sollzinssatz und der effektive
Jahreszins sowie sonstige Kosten angegeben werden.
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