Kreditlexikon

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Nettodarlehensbetrag


Der Nettodarlehensbetrag bezeichnet den Betrag, den der Kreditnehmer nach Abzug aller Kreditkosten ausgezahlt bekommt. Der Nettodarlehensbetrag bezeichnet dabei nicht den Rückzahlungsbetrag, den der Kreditnehmer zu tilgen hat. Die Differenz zwischen Netto- und Bruttodarlehensbetrag kommt zustande, weil kreditgebende Institute Bearbeitungsgebühren berechnen, der Kreditnehmer Zinsen zu zahlen hat und möglicherweise eine Restschuldversicherung ebenfalls zu tilgen ist. Der Nettodarlehensbetrag steht dem Kreditnehmer zur Finanzierung zur Verfügung. Die tatsächliche Belastung für den Kreditnehmer ergibt sich aus der Bruttodarlehenssumme, die er zu tilgen hat.

Zieht der Darlehensnehmer vom Bruttodarlehensbetrag den Nettodarlehensbetrag ab, erhält er die Kosten, die der Kredit mit sich bringt. Im Kreditvergleich zeigt die Differenz zwischen Netto- und Bruttodarlehensbetrag sehr gut, ob der Kreditanbieter günstig ist oder ob es sich um ein teures Kreditangebot handelt. Seit dem 11.Juni 2011 ist die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten. Für Banken und Sparkassen hatte die neue Verbraucherkreditrichtlinie zur Folge, dass im Kreditvertrag genauere Angaben neben dem Nettodarlehensbetrag gemacht werden müssen. Neben dem Nettodarlehensbetrag müssen mit in Kraft treten der neuen Richtlinie nun auch die Gesamtkreditsumme, der Sollzins und der effektive Jahreszins sowie die Vertragslaufzeit und die Auszahlbedingungen schriftlich festgehalten werden. Außerdem muss der Kreditnehmer ausführlich informiert werden, welche Konsequenzen ausbleibende Zahlungen haben.

Die zu zahlenden Zinsen werden immer anhand des Bruttokreditbetrages berechnet und nicht nach dem Nettodarlehensbetrag. Somit zahlt der Kreditnehmer nicht allein Zinsen auf seinen Nettodarlehensbetrag, sondern auch auf die Bearbeitungsgebühren und mögliche Kosten für die Restschuldversicherung. Da sich dies zum Nachteil des Kreditnehmers auswirkt, hätte er nur die Möglichkeiten die Kreditkosten im Vorfeld in bar zu entrichten, da dies aber sehr ungewöhnlich ist, zahlt der Kreditnehmer auch Zinsen auf die Kreditkosten und nicht allein auf seinen Nettodarlehensbetrag. Um Kreditangebote nicht mehr unrealistisch bewerben zu können, schreibt die Verbraucherkreditrichtlinie auch für Kreditangebote spezielle Vorgaben vor. Neben dem Nettodarlehensbetrag müssen auch die Vertragslaufzeit, der Sollzinssatz und der effektive Jahreszins sowie sonstige Kosten angegeben werden.



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