Kreditlexikon

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Nennbetrag


Als Nennbetrag wird der Geldbetrag bezeichnet, der auf einer Aktie, Zahlungsmittel, Anleihe etc. aufgedruckt ist. Die Aktienausgabe oder Ausgabe des Geldmittels ist jeweils nur um den jeweils aufgedruckten Nennbetrag gültig. Der Mindestnennbetrag einer Aktie ist jeweils auf 1 Euro festgelegt. Dabei entspricht der Nennbetrag nicht immer dem jeweiligen realen Wert, zum Beispiel wenn es sich um Sammlerstücke bei Münzen handelt. In diesem Fall kann der Wert der Münze über dem Nennbetrag liegen.

Der Nennbetrag bezeichnet immer die Forderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner. Auch im Bereich der Kreditvergabe spricht man von einem Nennbetrag. Zunächst geht man vom Nettokreditbetrag aus. Der Nettokreditbetrag bezeichnet die reine Kreditsumme, die der Kreditnehmer ausgezahlt bekommt. Hinzu kommen aber weitere Kosten wie Zinsen für den Kredit und Bearbeitungsgebühren und weitere Kreditnebenkosten. Der Nennbetrag des Kredites setzt sich aus dem Nettokreditbetrag und einem Teil der Kreditnebenkosten zusammen. Neben den Bearbeitungsgebühren, die der Kreditnehmer zu zahlen hat, kommen auch noch die Kosten für eine Restschuldversicherung hinzu, wenn der Kreditnehmer diese abgeschlossen hat. Aus diesen Beträgen setzt sich der Nennbetrag des Kredites zusammen. Zum Nennbetrag des Kredites kommen dann noch die Zinsen des Kredites hinzu. Rechnet man alle Kosten inklusive der Zinsen zusammen, ergibt sich daraus der Gesamtkreditbetrag, den der Kreditnehmer in monatlichen Raten an den Kreditgeber zurück zu zahlen hat.

Der Nennbetrag des Kredites muss im Kreditvertrag aufgeführt werden, dabei ist die kreditgebende Bank verpflichtet den Nennbetrag des Kredites in seinen einzelnen Bestandteilen aufzuführen. Neben den Kreditzinsen ist also auch der Nennbetrag für den Kredit ein interessanter Faktor für den Kreditnehmer. Vor Abschluss eines Kreditvertrages sollten nicht nur die Zinsen verglichen werden, sondern auch der Nennbetrag des Kredites, da Banken Bearbeitungsgebühren sehr unterschiedlich berechnen.



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