A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Grundstücke und Immobilien werden häufig nicht allein von einem Gläubiger beliehen. Erfordert
ein Bauvorhaben oder eine Immobilienfinanzierung eine größere Darlehenssumme, wird diese nicht
selten von mehreren Gläubigern bereitgestellt. Alle Gläubiger erwarten eine Besicherung ihres
Kredites, diese erfolgt meist über einen Grundbucheintrag. Da aber nicht alle Gläubiger gleichzeitig
in das Grundbuch eingetragen werden, ergibt sich daraus eine so genannte Rangfolge der Gläubiger.
Der Gläubiger, der sich den ersten Grundbucheintrag sichert, verfügt damit auch über die höchste
Kreditsicherheit. Er hat also das vorrangige Recht auf eine Versteigerung des Grundstückes oder
der Immobilie, falls eine Zahlungsunfähigkeit seitens des Kreditnehmers eintritt. Alle nachfolgenden
Gläubiger besitzen nur eine nachrangige Kreditsicherheit. Das bedeutet, ihre Ansprüche gegenüber
dem Schuldner werden nachrangig behandelt. Gläubiger mit einer Nachrangfinanzierung tragen ein
höheres Kreditausfallrisiko, da sie schlimmstenfalls nur einen Teil der Kreditsumme oder gar nichts
erhalten, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eintritt. Gläubiger einer Nachrangfinanzierung
sichern dieses erhöhte Kreditausfallrisiko in der Regel mit einem hohen Zins ab.
Das bedeutet für den Schuldner, Nachrangfinanzierungen sind in der Regel immer teurer als erstrangige
Finanzierungen. Viele Kreditgeber gewähren erst gar keine Nachrangfinanzierung, sondern bestehen auf
einer erstrangingen Finanzierung mit einem ersten Grundbucheintrag zur Kreditsicherung. Bausparkassen
gewähren schon eher eine Nachrangfinanzierung, wenn der Bauherr schon über einen längeren Zeitraum
seinen Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachgekommen ist und damit auch seine Bonität schon unter
Beweis stellen konnte.
Eine Nachrangfinanzierung kann auch benötigt werden, wenn eine spätere Finanzierung benötigt wird, zum
Beispiel für Sanierungen oder Modernisierungen, aber bereits ein Grundbucheintrag vorhanden ist. Für
diesen Fall kann der Kreditgeber eine zweit- oder auch drittrangige Finanzierung gewähren. Da
Nachrangfinanzierungen aber immer wesentlich teurer sind als erstrangige Finanzierungen, sollte man es
nach Möglichkeit vermeiden eine Nachrangfinanzierung in Anspruch nehmen zu müssen.
Vorherige Seite: Nachfinanzierung | Nächste Seite: Nachschusspflicht |