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In vielen Fällen wird neben dem Hauptkreditnehmer ein weiterer Kreditnehmer gefordert. Der
Mitschuldner haftet neben dem Hauptschuldner für die Darlehenssumme. Wann fordert der
Kreditgeber einen Mitschuldner? Reicht die Bonität des Hauptschuldners nicht aus, um die
Darlehenssumme allein auf seinen Namen zu bewilligen, fordert die kreditgebende Bank einen
Mitschuldner, um im Falle eines Zahlungsausfalles die noch offene Darlehenssumme über den
Mitschuldner einfordern zu können.
Handelt es sich um eine größere Finanzierung, zum Beispiel eine Baufinanzierung von Eheleuten,
ist es auch hier geläufig, dass ein Ehepartner als Mitschuldner den Kreditvertrag unterschreibt
und damit für die Darlehenssumme haftet. Je nach Gestaltung des Kreditvertrages kann die kreditgebende
Bank wählen, ob sie die noch ausstehende Forderung beim Hauptkreditnehmer oder beim Mitschuldner
einfordert. In der Regel wird der Mitschuldner aber erst herangezogen, wenn alle Möglichkeiten
der Zahlungsforderung beim Hauptschuldner ausgeschöpft sind. Für die kreditgebende Bank minimiert
sich das Kreditausfallrisiko,
wenn ein Mitschuldner den Kreditvertrag mit unterschreibt, da sie sich nun als zwei, statt nur an
eine Person wenden kann und diese zur Zahlung der noch offenen Darlehenssumme verpflichten kann.
Laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird zwischen einer Teilschuld und einer Gesamtschuld unterschieden,
wenn es zwei oder mehrere Kreditnehmer den Kreditvertrag unterschrieben haben. In der Teilschuld
haftet jeder Mitschuldner nur für seinen Teilbetrag, ebenso ist der Gläubiger nur berechtigt die
Teilschuld einzufordern. Keiner der Mitschuldner kann für den gesamten Darlehensbetrag haftbar gemacht
werden. In der Gesamtschuld haftet jeder Mitschuldner für den gesamten Kreditbetrag, das bedeutet,
jeder Mitschuldner muss für die gesamte noch offene Darlehenssumme haften. Die Gesamtschuld wird also
nicht unter den Mitschuldnern aufgeteilt, jeder Mitschuldner hat für den gesamten Darlehensbetrag
einzustehen.
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