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Miteigentumsanteil


Der Mieteigentumsanteil beschreibt den Anteil, den ein Eigentümer am Gesamteigentum (nicht die Eigentumswohnung) besitzt. Vereinfacht erklärt: Eigentumswohnungen befinden sich in einer Gesamtimmobilie zu der in der Regel auch eine Außenfläche gehört. Der Mieteigentumsanteil beschreibt dabei den Verteilerschlüssel zu dessen Anteilen alle übrigen Immobilienbestandteile unter den Eigentumswohnungsbesitzern aufgeteilt werden.

Der Mieteigentumsanteil dient zur Berechnung

  • der Sanierungskosten

  • Instandhaltungskosten

  • Modernisierungskosten

  • Unter Umständen werden auch Reinigungskosten des Treppenhauses und des Außengeländes nach dem Mieteigentumsanteil unter den Wohnungseigentümern aufgeteilt.

Der Mieteigentumsanteil hat außerdem eine wesentliche Bedeutung für die Eigentümerversammlung. Beschlüsse der Eigentümerversammlung dürfen nur gefasst werden, wenn mindestens 50% der Mieteigentumsanteile anwesend sind. Der Mieteigentumsanteil stellt dabei nur einen ideellen Wert dar, nicht aber den rechtlichen Besitz am Mieteigentum. Dieser verbleibt im Eigentum des Besitzers der Immobilie, in der sich die Eigentumswohnungen befinden. Mieteigentumsanteile werden in der Berechnung in Tausendstel ausgedrückt. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Eigentümer seinen Mieteigentumsanteil mit einer Hypothek belasten. Außerdem kann der Mieteigentumsanteil verkauft oder übertragen werden.

Festgelegt wird der Mieteigentumsanteil in einer Teilungserklärung. Für die Verteilung des Mieteigentumsanteiles gibt es keine rechtlich einheitliche Grundlage, er kann also je nach Eigentumsverhältnissen unterschiedlich aufgeteilt werden. Der Wohnungseigentümer hat dabei auf eine gerechte Verteilung zu achten, um bei der späteren Kostenverteilung nicht ungerecht belastet zu werden. In der Regel werden die Mieteigentumsanteile über die Größe der Eigentumswohnung vergeben. So bekommt dann eine große Wohnung höhere Mieteigentumsanteile als eine kleine Wohnung. Diese Verteilung ergibt sich dann aus dem Wohn-Nutzflächenverhältnis.

Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet werden, jeder Eigentümer hat das Recht auf Einsicht in die Teilungserklärung. Da die Teilungserklärung gestalterisch relativ viel Spielraum zulässt, ist sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung genau zu überprüfen, um späteren Streitigkeiten rechtzeitig aus dem Weg zu gehen.



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