Kreditlexikon

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Mietkauf


Wird ein Vertrag über einen Mietkauf abgeschlossen, ist der Mieter berechtigt nach einer bestimmten Zeit den ihm überlassenen Gegenstand/Sache käuflich zu erwerben. Während in der Miete der überlassene Gegenstand/Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses in den Besitz des Vermieters zurückgeht, geht beim Mietkauf die Sache/der Gegenstand nach vollständiger Bezahlung in den Besitz des Mieters über.

Mit Zahlung der Miete erhält der Mieter also das Recht die Sache/den Gegenstand kaufen zu können. Nach deutschem Recht erfolgt der endgültige Kauf unter Anrechnung der bis dahin gezahlten Miete, in der Regel wird eine einmalige Abschlussrate fällig. Zu vergleichen ist der Mietkauf mit einer Ratenzahlung. Häufig wird der Mietkauf in der Immobilienfinanzierung angewandt, doch meistens bietet er finanzielle Nachteile für den Mieter. Zum einen kann der Mieter mit dem Mietkauf keine Steuerersparnisse nutzen, wie zum Beispiel die Eigenheimzulage, die ihm bei einem Neubau auf Kaufbasis zustehen würde.

Häufig sind die Mieten, die der Mieter für den Mietkauf zu zahlen hat, deutlich überteuert. Was kaum jemand bedenkt, der Wertverlust wird während der Mieterjahre nicht ausgeglichen. Wichtige Bestandteile fehlen oftmals in Mietkaufverträgen. Wer sorgt für die Instandhaltung der Immobilie während der Mietzeit? Was passiert, wenn der Mieter vor Beendigung des Mietkaufes ausziehen möchte oder die finanziellen Mittel nicht mehr aufbringen kann? Die bis dahin gezahlten Mietbeträge sind bei einem vorzeitigen Auszug in jedem Fall verloren. Ein gravierender Nachteil gegenüber der klassischen Immobilienfinanzierung. Hinzu kommt, dass ein klassisches Annuitätendarlehen nahezu immer günstiger ist als der Mietkauf.

Wer 20%-30% Eigenkapital mitbringt, sollte sich in jedem Fall für eine seriöse Baufinanzierung entscheiden und nicht für den Mietkauf. Außerdem wird der Käufer eines Eigenheims sogleich Eigentümer der Immobilie, im Mietkauf wird er das erst, wenn die letzte Zahlung erbracht wurde. Bis dahin sind aber die Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Pflichte häufig nicht eindeutig geklärt oder zu Ungunsten des Mieters.



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