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Der Begriff Miete steht für ein Nutzungsentgelt zur Überlassung eines Gegenstandes, Wohnung,
Haus oder anderen Dingen. Dabei ist die Überlassung immer auf eine zeitliche Vorgabe begrenzt, erfolgt
also in der Regel nicht zeitlich unbeschränkt.
Mit Abschluss des Mietvertrages entstehen beiden Parteien, Mieter und Vermieter, Rechte und Pflichten.
Der Vermieter hat den zum Gebrauch überlassenen Gegenstand/Sache in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte Miete pünktlich und ohne Verzug zu
zahlen. Außerdem muss er die gemietete Sache zum Ende des Mietvertrages zurückgeben. In Deutschland werden
aufgrund der Komplexität und der Vielfalt der unterschiedlichen Mietverträge unterschiedliche Miettypen
unterschieden. Den größten Anteil der zur Miete überlassenen Sachen machen dabei in Deutschland Mietverträge
für Wohnraum aus. Auch werden wieder verschiedene Nutzungstypen definiert.
In einem Mietvertrag sind neben der Vereinbarung über die monatlich zu zahlenden Miete weitere Vertragsbestandteile
enthalten, wie zum Beispiel Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen, Regelung der Treppenreinigung und
Außenanlagen und weitere Pflichten, die der Mieter während der Mietzeit zu erfüllen hat. Auch die Haltung
von Tieren in Wohnraum wird im Mietvertrag geregelt. Neben Wohnräumen lässt sich selbstverständlich eine
Vielzahl weiterer Dinge mieten. Geläufig sind zum Beispiel Autos mieten, Wohnwagen mieten oder Ferienwohnungen
mieten, um nur einen kleinen möglichen Teil zu nennen.
Neben den Mietzahlungen haben sowohl Mieter als auch Vermieter das Recht der Kündigung des Mietverhältnisses.
Mit Beginn der Wirksamkeit der Kündigung entfällt die Zahlung der Miete. Im Unterschied zur Miete kann mit
der Pacht ein Vertrag nicht nur über Sachen, sondern auch über Rechte geschlossen werden. Im Gegensatz zur
Miete erhält der Verpächter nicht einen monatlich festgelegten Betrag, sondern einen Anteil am Umsatz oder Ertrag.
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