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Miete


Der Begriff Miete steht für ein Nutzungsentgelt zur Überlassung eines Gegenstandes, Wohnung, Haus oder anderen Dingen. Dabei ist die Überlassung immer auf eine zeitliche Vorgabe begrenzt, erfolgt also in der Regel nicht zeitlich unbeschränkt.

Mit Abschluss des Mietvertrages entstehen beiden Parteien, Mieter und Vermieter, Rechte und Pflichten. Der Vermieter hat den zum Gebrauch überlassenen Gegenstand/Sache in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte Miete pünktlich und ohne Verzug zu zahlen. Außerdem muss er die gemietete Sache zum Ende des Mietvertrages zurückgeben. In Deutschland werden aufgrund der Komplexität und der Vielfalt der unterschiedlichen Mietverträge unterschiedliche Miettypen unterschieden. Den größten Anteil der zur Miete überlassenen Sachen machen dabei in Deutschland Mietverträge für Wohnraum aus. Auch werden wieder verschiedene Nutzungstypen definiert.

In einem Mietvertrag sind neben der Vereinbarung über die monatlich zu zahlenden Miete weitere Vertragsbestandteile enthalten, wie zum Beispiel Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen, Regelung der Treppenreinigung und Außenanlagen und weitere Pflichten, die der Mieter während der Mietzeit zu erfüllen hat. Auch die Haltung von Tieren in Wohnraum wird im Mietvertrag geregelt. Neben Wohnräumen lässt sich selbstverständlich eine Vielzahl weiterer Dinge mieten. Geläufig sind zum Beispiel Autos mieten, Wohnwagen mieten oder Ferienwohnungen mieten, um nur einen kleinen möglichen Teil zu nennen.

Neben den Mietzahlungen haben sowohl Mieter als auch Vermieter das Recht der Kündigung des Mietverhältnisses. Mit Beginn der Wirksamkeit der Kündigung entfällt die Zahlung der Miete. Im Unterschied zur Miete kann mit der Pacht ein Vertrag nicht nur über Sachen, sondern auch über Rechte geschlossen werden. Im Gegensatz zur Miete erhält der Verpächter nicht einen monatlich festgelegten Betrag, sondern einen Anteil am Umsatz oder Ertrag.



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