Kreditlexikon

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Lombardkredit


Bei einem Lombardkredit handelt es sich um einen Kredit mit sehr kurzer Laufzeit. Nur sehr selten werden Laufzeiten über mehr als 3 Monate vereinbart. Als Kreditsicherheit für einen Lombardkredit dienen bewegliche Sachen oder Wertpapiere. Aus diesem Umstand heraus gehört auch die Pfandleihe der Pfandhäuser zu den Lombardkrediten. Der Kreditnehmer erhält nicht den vollen Beleihungswert des Gegenstandes oder der Wertpapiere, ihm wird nur ein Teil des Wertes ausgezahlt. Diesen Teil nennt man Beleihungswert.

Befinden sich Wertpapiere im Besitz des Kreditnehmers und stellt der Kreditnehmer wie Wertpapiere als Sicherheit für den Lombardkredit zur Verfügung, wird diese Form des Lombardkredites als Effektenlombardkredit bezeichnet. Wird das Pfand an den Pfandgläubiger übergeben, geht dieses im Moment in den Besitz des Pfandgebers über, wird dabei allerdings nicht zu dessen Eigentum. Das Eigentumsrecht verbleibt beim Kreditnehmer. Der Pfandgläubiger übernimmt das Pfand in seine Verwahrung. Mit der Übergabe des Pfandes gegen den Lombardkredit, gibt der Kreditnehmer sein Einverständnis das Pfand weiter zu veräußern, wenn er es selbst nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder auslöst, also die vereinbarte Pfandsumme wieder an den Pfandgläubiger bezahlt und damit seinen Pfandgegenstand wieder zurück erhält. Dabei bezeichnet der Lombardsatz den Zinssatz, der für den Lombardkredit vereinbart wurde.

Hauptsächlich werden Lombardkredite bei Wertpapieren vorgenommen, daher wird der Lombardkredit mitunter auch als Wertpapierkredit bezeichnet. Lombardkredite werden in der Regel zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen oder zur Ausweitung der Kapitalstärke genutzt. Privatkreditnehmer können den Lombardkredit in Anspruch nehmen, um beispielsweise kurzfristig eine Autofinanzierung möglich zu machen. Neben Wertpapieren kann auch eine Lebensversicherung als Sicherung für den Lombardkredit hinterlegt werden. In seltenen Fällen werden auch Waren als Pfand eingesetzt. Hier erhält der Pfandgläubiger meist nicht die Waren selbst, sondern nur eine schriftliche Übereignung, da keine Möglichkeit der Lagerung besteht.



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