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Lineare Abschreibung


Die lineare Abschreibung kann auf alle beweglichen und unbeweglichen Güter angewendet werden und ist die einfachste Abschreibungsmethode der steuerrechtlichen Regelmethode. Tatsächlich ist die Berechnungsmethode der linearen Abschreibung recht einfach. Man nimmt den Wert des Gutes und teilt diesen Wert durch die Nutzungsdauer. Das Ergebnis ist der Wert, der jährlich abgeschrieben werden kann.

Dabei ist zu beachten, dass jedes Jahr der gleiche Wert abgeschrieben wird, so dass am Ende der Nutzungsdauer der Wert 0 Euro herauskommt. Die Nutzungsdauer wird nicht vom Unternehmen selbst bestimmt. Über die Nutzungsdauer des Gutes entscheidet die Afa-Tabelle (Afa= Absetzung für Abnutzung), in der sämtliche Anlagegüter und deren Nutzungsdauer genau aufgelistet sind. Damit ist die Nutzungsdauer des Gutes behördlich vorgeschrieben. Der Bemessungswert der linearen Abschreibung richtet sich nach der Art des Gutes. Unterschieden wird zwischen einem Gut, das gekauft wird und einem Gut, das selbst produziert wird. Das Gut, das gekauft wird mit den Anschaffungskosten bemessen. Das Gut, das selbst produziert wird, wird mit den Herstellungskosten bemessen.

Einfache Beispielrechnung für die lineare Abschreibung:
Das Unternehmen kauft eine Maschine für 10.000,00 Euro. Die Nutzungsdauer beträgt laut Afa-Tabelle 5 Jahre. Das Unternehmen kann demnach 5 Jahre lang 2.000,00 Euro abschreiben.

Die Abschreibung erfasst im betrieblichen Rechnungswesen die plan- oder außerplanmäßige Wertminderung von Vermögensgegenständen. Die Abschreibung wird als Aufwand in der Gewinnermittlung berücksichtigt. Abschreibungen mindern den zu versteuernden Gewinn des Betriebes. Der Beginn der linearen Abschreibung liegt immer zum Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft vor und nicht zum Beginn der Nutzung. Die lineare Abschreibung endet, wenn das Wirtschaftsgut aus dem Betrieb scheidet. Dies kann durch Verkauf, Verlust oder Verschrottung geschehen.

Wird das Wirtschaftsgut über den Zeitraum der linearen Abschreibung genutzt, wird die Bilanz regelmäßig mit der Summe von 1,00 Euro weiter geführt.



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