A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Die lineare Abschreibung kann auf alle beweglichen und unbeweglichen Güter angewendet werden
und ist die einfachste Abschreibungsmethode der steuerrechtlichen Regelmethode. Tatsächlich
ist die Berechnungsmethode der linearen Abschreibung recht einfach. Man nimmt den Wert des
Gutes und teilt diesen Wert durch die Nutzungsdauer. Das Ergebnis ist der Wert, der jährlich
abgeschrieben werden kann.
Dabei ist zu beachten, dass jedes Jahr der gleiche Wert abgeschrieben wird, so dass am Ende
der Nutzungsdauer der Wert 0 Euro herauskommt. Die Nutzungsdauer wird nicht vom Unternehmen
selbst bestimmt. Über die Nutzungsdauer des Gutes entscheidet die Afa-Tabelle (Afa= Absetzung
für Abnutzung), in der sämtliche Anlagegüter und deren Nutzungsdauer genau aufgelistet sind.
Damit ist die Nutzungsdauer des Gutes behördlich vorgeschrieben. Der Bemessungswert der
linearen Abschreibung richtet sich nach der Art des Gutes. Unterschieden wird zwischen einem
Gut, das gekauft wird und einem Gut, das selbst produziert wird. Das Gut, das gekauft wird
mit den Anschaffungskosten bemessen. Das Gut, das selbst produziert wird, wird mit den
Herstellungskosten bemessen.
Einfache Beispielrechnung für die lineare Abschreibung:
Das Unternehmen kauft
eine Maschine für 10.000,00 Euro. Die Nutzungsdauer beträgt laut Afa-Tabelle 5 Jahre. Das
Unternehmen kann demnach 5 Jahre lang 2.000,00 Euro abschreiben.
Die Abschreibung erfasst im betrieblichen Rechnungswesen die plan- oder außerplanmäßige
Wertminderung von Vermögensgegenständen. Die Abschreibung wird als Aufwand in der Gewinnermittlung
berücksichtigt. Abschreibungen mindern den zu versteuernden Gewinn des Betriebes. Der
Beginn der linearen Abschreibung liegt immer zum Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft vor und
nicht zum Beginn der Nutzung. Die lineare Abschreibung endet, wenn das Wirtschaftsgut aus
dem Betrieb scheidet. Dies kann durch Verkauf, Verlust oder Verschrottung geschehen.
Wird das Wirtschaftsgut über den Zeitraum der linearen Abschreibung genutzt, wird die Bilanz
regelmäßig mit der Summe von 1,00 Euro weiter geführt.
Vorherige Seite: Lieferantenkredit | Nächste Seite: Liquidität |