Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Legitimationsprüfung


Zur allgemeinen Feststellung der Identität einer Person wird die Legimitationsprüfung angewendet. Außerdem findet die Legitimationsprüfung Anwendung zur Prüfung der Echtheit von Unterschriften auf Dokumenten oder Urkunden. Im Kreditwesen wird die Legitimationsprüfung zur Identifizierung einer Person angewandt, wenn ein Konto eröffnet werden soll, Depots oder Schließfächer angelegt werden und zum Nachweis bei Tafelgeschäften.

Als Legitimationspapiere sind in Deutschland lediglich zwei Papiere zugelassen, der Personalausweis und der Reisepass mit Meldebestätigung. Andere Papiere sind gesetzlich nicht erlaubt. Zum Zeitpunkt der Legitimationsprüfung dürfen beide Ausweise nicht abgelaufen sein. Ein vorläufiger Personalausweis kann ebenfalls zur Legitimationsprüfung verwendet werden, da er von der zuständigen Behörde ausgestellt wird und alle notwendigen Angaben beinhaltet.

Notwendige Angaben sind:

  • Name und vollständige Anschrift,

  • Geburtsdatum und Geburtsort,

  • und die Staatsangehörigkeit.

Im Sinne des Geldwäschegesetztes sind Banken und Sparkassen weiterhin verpflichtet das Ausstellungsdatum und die Ausweisnummer schriftlich festzuhalten. Kann die Legitimationsprüfung nicht vor Ort durchgeführt werden, ist das PostIdent-Verfahren zugelassen. In diesem Fall übernimmt der Postangestellt die Legitimationsprüfung. Der Antragsteller muss seine Unterlagen, den PostIdent Coupon, den er zuvor schriftlich erhalten hat, und seinen Ausweis am Schalter vorlegen. Dann kontrolliert der Postbeamte die Personalien und bestätigt deren Richtigkeit. Die Unterlagen werden dann auf dem Postweg versandt. Der Vorgang dauert nur ein paar Minuten und kann in jeder Postfiliale durchgeführt werden, da die Deutsche Post AG Vertragspartner der Banken ist. Juristische Personen benötigen zusätzlich einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, der gemeinsam mit den Ausweispapieren vorgelegt werden muss.

Die Legimitationsprüfung muss ebenfalls durchgeführt werden, wenn eine Person für eine dritte Person handelt, zum Beispiel im Sinne des Betreuungsgesetzes. In diesem Fall muss der Betreuer neben seinen Ausweispapieren auch die Betreuerbestellung vorlegen. Eltern, die für ihr minderjähriges Kind ein Konto oder anderes Finanzprodukt eröffnen möchten, müssen neben den eigenen Ausweispapieren eine Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Die Legimitationsprüfung wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Vermögen und Kapital im Namen Dritter verwaltet wird und infolgedessen Steuerbetrug und Geldwäsche stattfinden konnten.



Vorherige Seite: Leasingsonderzahlung Nächste Seite: Lieferantenkredit


zurück zur Übersicht