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Zur allgemeinen Feststellung der Identität einer Person wird die Legimitationsprüfung angewendet.
Außerdem findet die Legitimationsprüfung Anwendung zur Prüfung der Echtheit von Unterschriften auf
Dokumenten oder Urkunden. Im Kreditwesen wird die Legitimationsprüfung zur Identifizierung einer
Person angewandt, wenn ein Konto eröffnet werden soll, Depots oder Schließfächer angelegt werden
und zum Nachweis bei Tafelgeschäften.
Als Legitimationspapiere sind in Deutschland lediglich zwei Papiere zugelassen, der Personalausweis
und der Reisepass mit Meldebestätigung. Andere Papiere sind gesetzlich nicht erlaubt. Zum Zeitpunkt
der Legitimationsprüfung dürfen beide Ausweise nicht abgelaufen sein. Ein vorläufiger Personalausweis
kann ebenfalls zur Legitimationsprüfung verwendet werden, da er von der zuständigen Behörde ausgestellt
wird und alle notwendigen Angaben beinhaltet.
Notwendige Angaben sind:
Name und vollständige Anschrift,
Geburtsdatum und Geburtsort,
und die Staatsangehörigkeit.
Im Sinne des Geldwäschegesetztes sind Banken und Sparkassen weiterhin verpflichtet das Ausstellungsdatum
und die Ausweisnummer schriftlich festzuhalten. Kann die Legitimationsprüfung nicht vor Ort durchgeführt
werden, ist das PostIdent-Verfahren zugelassen. In diesem Fall übernimmt der Postangestellt die
Legitimationsprüfung. Der Antragsteller muss seine Unterlagen, den PostIdent Coupon, den er zuvor schriftlich
erhalten hat, und seinen Ausweis am Schalter vorlegen. Dann kontrolliert der Postbeamte die Personalien
und bestätigt deren Richtigkeit. Die Unterlagen werden dann auf dem Postweg versandt. Der Vorgang dauert
nur ein paar Minuten und kann in jeder Postfiliale durchgeführt werden, da die Deutsche Post AG
Vertragspartner der Banken ist. Juristische Personen benötigen zusätzlich einen Auszug aus dem
Handels- oder Vereinsregister, der gemeinsam mit den Ausweispapieren vorgelegt werden muss.
Die Legimitationsprüfung muss ebenfalls durchgeführt werden, wenn eine Person für eine dritte Person
handelt, zum Beispiel im Sinne des Betreuungsgesetzes. In diesem Fall muss der Betreuer neben seinen
Ausweispapieren auch die Betreuerbestellung vorlegen. Eltern, die für ihr minderjähriges Kind ein
Konto oder anderes Finanzprodukt eröffnen möchten, müssen neben den eigenen Ausweispapieren eine
Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Die Legimitationsprüfung wurde eingeführt, um zu verhindern,
dass Vermögen und Kapital im Namen Dritter verwaltet wird und infolgedessen Steuerbetrug und Geldwäsche
stattfinden konnten.
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