Kreditlexikon

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Landesverbürgtes Darlehen


Die Bezeichnung landesverbürgtes Darlehen beschreibt grundsätzlich zwei verschiedene Kreditarten. Zum einen ist ein landesverbürgtes Darlehen nichts anderes als ein ganz normales Kommunaldarlehen. Kommunaldarlehen werden an Städte und Gemeinden vergeben und sind mit der Steuerschuld der jeweiligen Stadt oder Gemeinde als Sicherheit verbürgt. Dies bedeutet, die Stadt oder Gemeinde haftet mit den Steuerzahlungen des Bürgers für den Kredit.

Die Steuereinnahmen werden im Fall der Zahlungsunfähigkeit als Sicherheit an den Kreditgeber abgetreten, da sie ein hohes Maß an Sicherheit garantieren. Obwohl viele Städte und Gemeinden hoch verschuldet sind, gelten Steuereinnahmen immer noch als sehr sichere Kreditabsicherung. Gemeinden, Bund und Länder können landesverbürgte Darlehen aber auch gewähren. Die zweite Variante landesverbürgter Darlehen sind Kredite zur Förderung von Wohneigentum. Privates Wohneigentum gilt heute als zusätzliche Altersvorsorge. An der privaten Altersvorsorge beteiligt sich der Staat mit Steuererleichterungen oder anderen finanziellen Förderungsmaßnahmen. Erfüllt der Kreditnehmer die Voraussetzungen erhält er Darlehen mit besonders günstigen Konditionen. Häufig wird diese Form von Darlehen auch an Familien vergeben.

Voraussetzungen können sein:

  • a) eine bestimmte Quadratmeterzahl wird vorgegeben und darf nicht überschritten werden,


  • b) eine bestimmte Einkommenshöhe darf nicht überschritten werden.

Solche geförderten Darlehen zeichnen sich meist durch besondere Kreditkonditionen wie lange Laufzeiten und niedrige Zinsen aus. Da ein landesverbürgtes Darlehen die Baufinanzierung meist nicht alleine ausmacht, sondern nur einen Teil der benötigten Kreditsumme stellt, erhält die kreditgebende Bank meist den ersten Rangtitel der Besicherung und das landesverbürgte Darlehen nur den zweiten Titel der Besicherung. Aus diesem Grund wird ein landesverbürgtes Darlehen auch als 1b-Hypothek bezeichnet.

Landesverbürgte Darlehen werden unter Umständen auch für besonders energiesparende Baumaßnahmen gewährt. Neben dem landesverbürgten Darlehen fördert der Staat privates Wohneigentum auch mit der Eigenheimzulage.



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