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Die Kreditwürdigkeit, auch als Bonität benannt, bezeichnet die Fähigkeit einer Person, eines
Unternehmens, eines Staates den aufgenommenen Kredit in voller Höhe und zu den vereinbarten Kreditkonditionen
tilgen zu können. Unterschieden wird dabei zwischen der wirtschaftlichen Rückzahlungsfähigkeit und dem
Rückzahlungswillen. Aus der Ermittlung der Kreditwürdigkeit wird die Wahrscheinlich errechnet, mit der
ein Kreditnehmer in der Lage und willens sein wird, den Kredit zu tilgen.
Im Vordergrund der Bewertung der Kreditwürdigkeit steht die wirtschaftliche Fähigkeit den Kredit tilgen zu
können. Erst dann folgt die persönliche Bewertung, die Auskunft über die Zuverlässigkeit und den Willen des
Kreditnehmers geben soll. Zur Bewertung der wirtschaftlichen Fähigkeit werden Daten wie Einkommensnachweise,
Bilanzen usw. zur Auswertung herangezogen. Heute werden zur Bewertung der Kreditwürdigkeit systemische Verfahren
genutzt, die auf betriebswirtschaftlich-statistischer Grundlage entwickelt wurden. Die Kreditwürdigkeit von
Staaten wird von so genannten Rating-Agenturen bewertet. Bis heute gibt es keine einheitlichen Bonitätskriterien
für Schuldner. Die Kreditwürdigkeit muss also immer auch ein Stück weit individuell errechnet werden.
Eine gute Bonität bedeutet für den Kreditgeber ein sehr geringes Ausfallrisiko, eine schlechte Bonität
(Kreditwürdigkeit) bedeutet im Umkehrschluss ein hohes Ausfallrisiko. In Deutschland ist es gesetzliche Pflicht
der Banken und anderen kreditgebenden Instituten regelmäßige Informationen über die Kreditwürdigkeit ihrer
Kreditnehmer einzuholen. Aber nicht nur Banken und Sparkassen prüfen die Kreditwürdigkeit ihrer Kreditnehmer.
Der Versandhandel, Telefongesellschaften und Mobilfunkanbieter oder der Handel, der seinen Kunden Ratenzahlungen
anbietet, prüfen ebenfalls die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden. Überall dort, wo die kreditgebende Person/ das
kreditgebende Unternehmen einen Zahlungsaufschub gewährt und/oder zuerst die Leistung erbringt, die dann später
zurück gezahlt wird, sind Bonitätsüberprüfungen üblich. Mitunter prüfen auch Vermieter die Kreditwürdigkeit
eines Vermieters, um im Vorfeld schon das Ausfallrisiko der Mietzahlungen minimieren zu können.
Zur Prüfung der Kreditwürdigkeit werden so genannte "harte" und "weiche" Negativmerkmale herangezogen. Harte
Negativmerkmale sind unter anderem, aber in der Hauptsache, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe
einer Eidesstattlichen Versicherung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Weiche Negativmerkmale spielen nur eine
untergeordnete Rolle zur Bewertung der Bonität. Unter
weichen Negativmerkmalen werden zum Beispiel die Beantragung eines Mahnbescheides, die Klageerhebung oder
außergerichtliche Mahnung verstanden. Anhand der Kreditwürdigkeit entscheidet der Kreditgeber, ob er eine
Leistung bereitstellt oder den Kredit gewährt.
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