Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Kreditwürdigkeit


Die Kreditwürdigkeit, auch als Bonität benannt, bezeichnet die Fähigkeit einer Person, eines Unternehmens, eines Staates den aufgenommenen Kredit in voller Höhe und zu den vereinbarten Kreditkonditionen tilgen zu können. Unterschieden wird dabei zwischen der wirtschaftlichen Rückzahlungsfähigkeit und dem Rückzahlungswillen. Aus der Ermittlung der Kreditwürdigkeit wird die Wahrscheinlich errechnet, mit der ein Kreditnehmer in der Lage und willens sein wird, den Kredit zu tilgen.

Im Vordergrund der Bewertung der Kreditwürdigkeit steht die wirtschaftliche Fähigkeit den Kredit tilgen zu können. Erst dann folgt die persönliche Bewertung, die Auskunft über die Zuverlässigkeit und den Willen des Kreditnehmers geben soll. Zur Bewertung der wirtschaftlichen Fähigkeit werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen usw. zur Auswertung herangezogen. Heute werden zur Bewertung der Kreditwürdigkeit systemische Verfahren genutzt, die auf betriebswirtschaftlich-statistischer Grundlage entwickelt wurden. Die Kreditwürdigkeit von Staaten wird von so genannten Rating-Agenturen bewertet. Bis heute gibt es keine einheitlichen Bonitätskriterien für Schuldner. Die Kreditwürdigkeit muss also immer auch ein Stück weit individuell errechnet werden.

Eine gute Bonität bedeutet für den Kreditgeber ein sehr geringes Ausfallrisiko, eine schlechte Bonität (Kreditwürdigkeit) bedeutet im Umkehrschluss ein hohes Ausfallrisiko. In Deutschland ist es gesetzliche Pflicht der Banken und anderen kreditgebenden Instituten regelmäßige Informationen über die Kreditwürdigkeit ihrer Kreditnehmer einzuholen. Aber nicht nur Banken und Sparkassen prüfen die Kreditwürdigkeit ihrer Kreditnehmer. Der Versandhandel, Telefongesellschaften und Mobilfunkanbieter oder der Handel, der seinen Kunden Ratenzahlungen anbietet, prüfen ebenfalls die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden. Überall dort, wo die kreditgebende Person/ das kreditgebende Unternehmen einen Zahlungsaufschub gewährt und/oder zuerst die Leistung erbringt, die dann später zurück gezahlt wird, sind Bonitätsüberprüfungen üblich. Mitunter prüfen auch Vermieter die Kreditwürdigkeit eines Vermieters, um im Vorfeld schon das Ausfallrisiko der Mietzahlungen minimieren zu können.

Zur Prüfung der Kreditwürdigkeit werden so genannte "harte" und "weiche" Negativmerkmale herangezogen. Harte Negativmerkmale sind unter anderem, aber in der Hauptsache, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Weiche Negativmerkmale spielen nur eine untergeordnete Rolle zur Bewertung der Bonität. Unter weichen Negativmerkmalen werden zum Beispiel die Beantragung eines Mahnbescheides, die Klageerhebung oder außergerichtliche Mahnung verstanden. Anhand der Kreditwürdigkeit entscheidet der Kreditgeber, ob er eine Leistung bereitstellt oder den Kredit gewährt.



Vorherige Seite: Kreditwesengesetz Nächste Seite: Kreditzinsen


zurück zur Übersicht