Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Kreditvermittlung


Unter Kreditvermittlung versteht man die gewerbliche Vermittlung von Krediten, insbesondere an Verbraucher. Die Kreditvermittlung geschieht durch einen Kreditvermittler, häufig vermittelt der Kreditvermittler nicht nur Kredite, sondern auch Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen. Neben der persönlichen Kreditvermittlung durch den Kreditvermittler, haben sich online zahlreiche Plattformen zur Kreditvermittlung gebildet. Die bekanntesten Kreditvermittlungen online sind zum Beispiel smava.de (Kredit von Privat für Privat) oder Bon Kredit.

Für den Verbraucher gilt eine besondere Obacht bei der Auswahl eines Kreditvermittlers. Jährlich setzen unseriöse Kreditvermittler 150 Millionen Euro um und bringen ahnungslose Verbraucher an ihre finanzielle Belastungsgrenze. Leider ist die Kreditvermittlung in Deutschland nur unzureichend geregelt, so dass man einige Anzeichen für unseriöse Kreditvermittlungen wissen. Grundsätzlich sollte die Kreditvermittlung eine kostenfreie und zeitsparende Möglichkeit für den Verbraucher sein. Kreditvermittler, die ohne Kreditvertrag im Vorfeld schon eine Provision/Bearbeitungsgebühr oder den Abschluss einer Versicherung verlangen, sind grundsätzlich abzulehnen. Kein Kreditvertrag ist abhängig vom Abschluss einer Versicherung, schon gar nicht von Haftpflicht- oder Hausratversicherungen. Eine Provision ist nicht grundsätzlich unrechtmäßig, dennoch muss der Verbraucher im Vorfeld informiert werden. Kommt ein Kreditvertrag zustande, wird die Provision in den monatlichen Kreditraten enthalten sein.

Gerne werden Verbraucher mit negativen Schufa-Einträgen von der Kreditvermittlung gelockt, um ihnen einen Kredit zu versprechen. Tatsache ist aber, dass keine deutsche Bank einen Kredit genehmigt, wenn ein negativer Schufa-Eintrag vorliegt. Und auch Schweizer Banken genehmigen nur einen Kredit bei negativer Schufa über wenige hundert Euro. In Deutschland dürfen Kreditvermittler nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde laut § 34c Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung als Kreditvermittler arbeiten. Außerdem muss der Kreditvermittler die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und geordnete Vermögensverhältnisse vorweisen können.

Die Geschichte der Kreditvermittlung führt bis in das römische Reich zurück und ist keineswegs eine neue Geschäftsform. Damals zog schon Kaiser Tiberius einen Kreditvermittler zu Rate, um eine Finanzkrise zu lösen. Die größte deutsche Kreditvermittlung ist die Interhyp AG, die sich auf die Vermittlung von Baufinanzierungen spezialisiert hat.


Vorherige Seite: Kreditverlängerung Nächste Seite: Kreditvermittlungskosten


zurück zur Übersicht