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Viele Kreditinstitute werben heute mit einer schnellen und unkomplizierten Kreditvergabe.
Doch vor der Kreditvergabe müssen einige Vorgaben eingehalten werden, die auch bei diesen
Werbeversprechen eingehalten werden müssen. Vor der Kreditvergabe wird die Identität des
Kreditnehmers zweifelsfrei festgestellt. Wird der Kreditantrag vor Ort in der Bankfiliale gestellt,
geschieht dies durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises. Handelt es sich um einen
Kreditantrag der online gestellt wurde, wird die Identität durch das Post-Ident-Verfahren
festgestellt.
Weiterhin wird das Einkommen des Kreditnehmers geprüft. Die Einkünfte des Kreditnehmers müssen
in einem normalen Verhältnis zur Kredithöhe stehen. Die Lebenshaltungskosten müssen ohne Schwierigkeiten
bezahlt werden können, darüber hinaus muss ein Überschuss zur Verfügung stehen, um die monatliche
Tilgung gewährleisten zu können. Die Höhe des Einkommens wird mittels einer Gehaltsbescheinigung
und/oder Kontoauszügen nachgewiesen. Bei der Kreditvergabe für Selbständige
müssen in der Regel mindestens ein Einkommenssteuerbescheid und/oder eine Einnahmen-Überschussrechnung
(kurz EÜR) nachgewiesen werden. Für die Kreditvergabe werden Leistungen aus BAfÖG, Leistungen aus
geringfügigen Beschäftigungen und Sozialleistungen nicht anerkannt.
Vor der endgültigen Kreditvergabe muss der Kreditnehmer zustimmen, dass die kreditgebende Bank eine
Auskunft der Schufa einholt. Ein negativer Schufa-Eintrag ist meist ein Signal für unzuverlässiges
Zahlungsverhalten des Kreditnehmers, aus diesem Grund lehnen deutsche Banken die betroffenen Kreditnehmer
ab und die Kreditvergabe kommt nicht zustande. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nur auf ein
deutsches Bankkonto, nur in sehr seltenen Fällen wird die Auszahlung auf ein ausländisches Bankkonto
genehmigt. Bei besonders hohen Kreditsummen verlangen Kreditbanken zur Absicherung des Kredites
Sicherheiten. So kommt die Kreditvergabe eines Immobiliendarlehens
erst zustande, wenn der Grundbucheintrag
erfolgt ist. Für andere hohe Kreditsummen können auch andere Kreditsicherheiten hinterlegt werden,
üblich bei einem Autokredit ist zum Beispiel
der Kfz-Brief.
Sind alle Angaben ordnungsgemäß und wahrheitsgemäß vor der Kreditvergabe gemacht, erfolgt in der Regel
ein Kreditangebot der kreditgebenden Bank. Auf der Grundlage des Angebotes kann sich der Kreditnehmer
entscheiden, ob der das Angebot annimmt oder ablehnt. Mit der Zusage erhält der Kreditnehmer die Ausfertigung
des Kreditvertrages.
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