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Kreditnehmer können natürliche oder juristische Personen sein, die einen oder mehrere Kredite
bei einem Kreditinstitut aufnehmen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich vertraglich die Kreditsumme
zurückzuzahlen. Der Kreditnehmer als natürliche oder juristische Person kann dabei eine Person des
privaten oder öffentlichen Rechts sein.
Der Kreditnehmer schließt zur endgültigen Kreditgewährung einen Kreditvertrag mit dem Kreditgeber
ab. Im Kreditvertrag sind alle
Details enthalten wie etwa die Kreditlaufzeit, die Tilgungsvereinbarungen,
Kreditnebenkosten und Folgen
eines Zahlungsausfalles. Weitere Inhaltes des Kreditvertrages sind Kreditzinsen, Kreditsicherheiten
und selbstverständlich die Höhe der Kreditsumme.
Für den rechtsgültigen Abschluss des Kreditvertrages müssen sowohl der Kreditnehmer als auch der
Kreditgeber voll geschäftsfähig sein. Für den Kreditnehmer ergeben sich aus dem Kreditvertrag Rechte
und Pflichten. Der Kreditnehmer verpflichtet sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen
und stimmt einer Schufa-Auskunft zu. Außerdem verpflichte sich der Kreditnehmer zur vertragsgemäßen
Rückzahlung der Kreditsumme inklusive der Kreditzinsen und der Kreditnebenkosten. Ergeben sich
wirtschaftliche Veränderungen, so hat der Kreditnehmer diese dem kreditgebenden Institut unaufgefordert
mitzuteilen. Einige Pflichten des Kreditnehmers sind nicht ausdrücklich im Kreditvertrag erwähnt, sondern
Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Daher hat der Kreditnehmer die Pflicht die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) sorgfältig zur
Kenntnis zu nehmen. Sind die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt, ergibt sich daraus das Recht auf die
Auszahlung der Kreditsumme für den Kreditnehmer.
Ist der Kredit ordnungsgemäß getilgt, hat der Kreditnehmer weiterhin das Recht auf Rückgabe eventuell
hinterlegter Sicherheiten. Zu den Pflichten des Kreditgebers gehört beispielsweise die wirtschaftliche
Überprüfung des Kreditnehmers. Die Bank hat dabei sicherzustellen, dass die Rückzahlung der Kreditsumme
die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Kreditnehmers nicht übersteigt. Neben dem Kreditnehmer wird
gesetzlich die Kreditnehmereinheit definiert. Die Kreditnehmereinheit definiert Kreditnehmer, die in
einer engen Beziehung zueinander stehen. So sind zum Beispiel ein Mutterkonzern und ein Tochterunternehmen
als Kreditnehmereinheit anzusehen. Vergibt die Bank an beide Unternehmen jeweils einen Kredit, ist bei
einem Zahlungsausfall üblicherweise auch das andere Unternehmen betroffen. Behandelt die Bank beide als
Kreditnehmereinheit, dann vergibt sie in der Regel nur einen Kredit, da das dann Verlustrisiko sinkt.
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