Kreditlexikon

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Kreditnebenkosten


Neben dem eigentlichen Kreditnettobetrag, also dem Betrag, den der Kreditnehmer ausgezahlt bekommt, enthält ein Kredit auch Kreditnebenkosten. Zu den Kreditnebenkosten zählen in erster Linie die zu zahlenden Zinsen. Die Kreditzinsen sind wie ein Entgelt für den Kredit zu verstehen.

Der Kreditgeber erhält Zinsen, als Gegenleistung für die Bereitstellung der Kreditsumme. Zuzüglich werden weitere Kosten verrechnet, die entstehen, wenn der Kredit bewilligt wurde. Die Kreditnebenkosten unterscheiden sich je nach Kreditanbieter und Kreditform. Einige Kreditanbieter berechnen beispielsweise keine Bearbeitungsgebühren für den Kreditantrag. Die Bearbeitungsgebühren für den Kredit fallen ebenfalls unter die Kreditnebenkosten. Außerdem stellen einigen Banken so genannte Bereitstellungskosten in Rechnung. Diese Kosten werden für die Bereitstellung des Kredites erhoben.

Zu den Kreditnebenkosten zählen außerdem eventuelle Kontoführungsgebühren die erhoben werden, wenn die kreditgebende Bank ein Kreditkonto führt. Bei einer Baufinanzierung fallen unter die Kreditnebenkosten mögliche Gutachter- und Notarkosten. Schließt der Kreditnehmer eine Restschuldversicherung ab, zählen diese Kosten ebenfalls zu den Kreditnebenkosten. Die endgültige Kreditsumme setzt sich also aus der Nettokreditsumme, den Kreditzinsen und den Kreditnebenkosten zusammen.

Der Nominalzins bezeichnet lediglich die Kreditzinsen. Da die Kreditnebenkosten sehr unterschiedlich ausfallen und sich von Bank zu Bank unterscheiden können, ist der effektive Jahreszins für den Kreditnehmer der wichtigere Zins. Im effektiven Jahreszins sind alle Kosten enthalten, die Zinsen für den Kredit inklusive der Kreditnebenkosten. So kann der Kreditnehmer anhand des effektiven Jahreszinses einen neutralen Kreditvergleich anstellen. Würde man den Kreditvergleich lediglich anhand des Nominalzinses berechnen, erhält man nur ein sehr ungenaues Ergebnis und müsste manuell die verschiedenen Kreditnebenkosten hinzurechnen.

In einem Kreditvertrag müssen alle Kreditnebenkosten nach der Preisangabenverordnung exakt aufgeschlüsselt und für den Kreditnehmer verständlich definiert sein. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009 sind Kreditnebenkosten nicht mehr steuerlich als Werbungskosten absetzbar.



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